10.921
eingetragene Partner


Unternehmen eintragen!
Button YouTubeButton Facebook


Hausverwaltung im Kreis Bochum

Infos zu RAUMagent Immobilien

RAUMagent Immobilien

Neulingstr. 18
44795 Bochum


Infos und Angebote



Geld verdienen im Nebenjob
Anzeige


Nordrhein-Westfalen


Jetzt als Hausverwalter auf unserer Plattform eintragen!
Unternehmen eintragen!
44787 Bochum Innenstadt
44789 Bochum Altenbochum, Ehrenfeld, Innenstadt, Weitmar, Wiemelhausen
44791 Bochum Altenbochum, Grumme, Hamme, Harpen, Innenstadt
44793 Bochum Hamme, Hordel, Innenstadt, Weitmar, Wiemelhausen
44795 Bochum Weitmar, Wiemelhausen
44797 Bochum Linden, Stiepel, Weitmar, Wiemelhausen
44799 Bochum Altenbochum, Querenburg, Weitmar, Wiemelhausen
44801 Bochum Querenburg, Stiepel, Wiemelhausen
44803 Bochum Altenbochum, Laer, Wiemelhausen
44805 Bochum Bergen, Gerthe, Grumme, Harpen, Hiltrop
44807 Bochum Bergen, Grumme, Hofstede, Riemke
44809 Bochum Grumme, Hamme, Hofstede, Innenstadt, Riemke
44866 Bochum Günnigfeld, Leithe, Sevinghausen, Wattenscheid, Westenfeld
44867 Bochum Höntrop, Leithe, Sevinghausen, Wattenscheid, Westenfeld
44869 Bochum Dahlhausen, Eppendorf, Höntrop, Sevinghausen, Westenfeld
44879 Bochum Dahlhausen, Linden
44892 Bochum Langendreer
44894 Bochum Langendreer, Werne

Wussten Sie schon?

Bochum - Allgemeine Pflichten einer Hausverwaltung

Hausverwaltung / Hausverwalter

 

Im Gesetz über Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht, kurz WEG, sind die Rechte und Pflichten einer Hausverwaltung festgehalten. Rechte und Pflichten eines Hausverwalters sind oft deckungsgleich, bzw. könnte man in diesem Zusammenhang auch von Kompetenzen und Pflichten sprechen. Die Hausverwaltung ist verpflichtet Anordnungen der Hauseigentümer durchzusetzen und auf den korrekten Einhalt der Hausordnung zu achten. Weiterhin ist es ihre Aufgabe  auf  Instandhaltung und Reparatur des Wohneigentums zu achten und gegebenenfalls Sofortmaßnahmen einzuleiten. Einer der wichtigsten Grundaufgaben ist sicherlich die Verwaltung und Koordination aller ein- und ausgehenden Geldflüsse die Mietgemeinschaft und den Eigentümer, selbstverständlich in Bezug auf das Wohneigentum, betreffend. Weitere Pflichten können vertraglich zwischen der Hausverwaltung und den Hauseigentümern abgesprochen werden.