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Hausverwaltung im Kreis Helmstedt

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38154 Königslutter am Elm Beienrode, Boimstorf, Bornum, Brunsleberfeld, Glentorf, Groß Rode, Groß Steinum, Klein Steimke, Königslutter, Lauingen, Lelm ...
38165 Lehre Beienrode, Essehof, Essenrode, Flechtorf, Groß Brunsrode, Klein Brunsrode, Lehre, Wendhausen
38350 Helmstedt Barmke, Buschhaus, Emmerstedt, Helmstedt, Wolsdorf
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38372 Büddenstedt Büddenstedt, Offleben, Reinsdorf, Tagebau
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Helmstedt - Allgemeine Pflichten einer Hausverwaltung

Hausverwaltung / Hausverwalter

 

Im Gesetz über Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht, kurz WEG, sind die Rechte und Pflichten einer Hausverwaltung festgehalten. Rechte und Pflichten eines Hausverwalters sind oft deckungsgleich, bzw. könnte man in diesem Zusammenhang auch von Kompetenzen und Pflichten sprechen. Die Hausverwaltung ist verpflichtet Anordnungen der Hauseigentümer durchzusetzen und auf den korrekten Einhalt der Hausordnung zu achten. Weiterhin ist es ihre Aufgabe  auf  Instandhaltung und Reparatur des Wohneigentums zu achten und gegebenenfalls Sofortmaßnahmen einzuleiten. Einer der wichtigsten Grundaufgaben ist sicherlich die Verwaltung und Koordination aller ein- und ausgehenden Geldflüsse die Mietgemeinschaft und den Eigentümer, selbstverständlich in Bezug auf das Wohneigentum, betreffend. Weitere Pflichten können vertraglich zwischen der Hausverwaltung und den Hauseigentümern abgesprochen werden.