10.923
eingetragene Partner


Unternehmen eintragen!
Button YouTubeButton Facebook


Hausverwaltung im Kreis Kitzingen

Anzeige
RED RAPTOR Website für Tippgeber


Bitte wählen Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort aus, um zu einer Hausverwaltung oder zu einem Hausservice zu gelangen. Mit einem "Klick" auf Bayern kommen Sie zurück zur Kreisseite.

Bayern


Jetzt als Hausverwalter auf unserer Plattform eintragen!
Unternehmen eintragen!
96160 Geiselwind Burggrub, Dürrnbuch, Ebersbrunn, Füttersee, Geiselwind, Gräfenneuses, Haag, Hammermühle, Hohnsberg, Holzberndorf, Hutzelmühle ...
97318 Biebelried Biebelried, Hoheim, Hohenfeld, Kaltensondheim, Kitzingen, Repperndorf, Sickershausen, Westheim
97320 Albertshofen Albertshofen, Buchbrunn, Großlangheim, Mainstockheim, Sulzfeld
97332 Volkach Astheim, Dimbach, Eichfeld, Escherndorf, Fahr, Gaibach, Krautheim, Köhler, Obervolkach, Rimbach, Volkach
97334 Sommerach Nordheim, Sommerach
97337 Dettelbach Bibergau, Brück, Dettelbach, Effeldorf, Euerfeld, Mainsondheim, Neuses am Berg, Neusetz, Schernau, Schnepfenbach
97340 Martinsheim Enheim, Gnodstadt, Gnötzheim, Marktbreit, Martinsheim, Segnitz, Unterickelsheim
97342 Marktsteft Iffigheim, Marktsteft, Michelfeld, Obernbreit, Seinsheim, Tiefenstockheim, Wässerndorf
97346 Iphofen Birklingen, Dornheim, Hellmitzheim, Iphofen, Mönchsondheim, Nenzenheim, Possenheim
97348 Rödelsee Fröhstockheim, Hüttenheim, Markt Einersheim, Markt Herrnsheim, Rödelsee, Willanzheim
97353 Wiesentheid Feuerbach, Geesdorf, Reupelsdorf, Untersambach, Wiesentheid
97355 Wiesenbronn Abtswind, Atzhausen, Castell, Greuth, Haidt, Kleinlangheim, Rüdenhausen, Wiesenbronn, Wüstenfelden
97357 Prichsenstadt Altenschönbach, Bimbach, Brünnau, Järkendorf, Kirchschönbach, Laub, Neudorf, Neuses am Sand, Prichsenstadt, Stadelschwarzach
97359 Schwarzach Düllstadt, Gerlachshausen, Hörblach, Münsterschwarzach, Schwarzenau, Stadtschwarzach
Anzeige
Geld verdienen im Nebenjob

Wussten Sie schon?

Kitzingen - Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind.