10.922
eingetragene Partner


Unternehmen eintragen!
Button YouTubeButton Facebook


Hausverwaltung im Kreis Rottweil

Anzeige
RED RAPTOR Website für Tippgeber


Bitte wählen Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort aus, um zu einer Hausverwaltung oder zu einem Hausservice zu gelangen. Mit einem "Klick" auf Baden-Württemberg kommen Sie zurück zur Kreisseite.

Baden-Württemberg


Jetzt als Hausverwalter auf unserer Plattform eintragen!
Unternehmen eintragen!
72160 Horb am Neckar Ahldorf, Altheim, Betra, Bildechingen, Bittelbronn, Dettensee, Dettingen, Dettlingen, Dießen, Grünmettstetten, Oberhof ...
72172 Sulz Bergfelden, Dürrenmettstetten, Fischingen, Glatt, Holzhausen, Hopfau, Mühlheim, Renfrizhausen, Sigmarswangen, Sulz
72175 Dornhan Bettenhausen, Busenweiler, Dornhan, Fürnsal, Gundelshausen, Leinstetten, Marschalkenzimmern, Weiden
72186 Empfingen Dommelsberg, Weiherhof, Wiesenstetten
72189 Vöhringen Vöhringen, Wittershausen
77773 Schenkenzell Kaltbrunn, Schenkenzell
78144 St. Georgen im Schwarzwald St. Georgen im Schwarzwald, Tennenbronn
78628 Rottweil Feckenhausen, Göllsdorf, Hausen, Hochwald, Neufra, Neukirch, Rottweil, Zepfenhan
78652 Deißlingen Deißlingen, Lauffen, Unterrotenstein, Wildenstein
78655 Dunningen Dunningen, Lackendorf, Seedorf
78658 Zimmern Flözlingen, Horgen, Stetten, Zimmern
78661 Dietingen Böhringen, Dietingen, Gösslingen, Irslingen, Rotenzimmern
78662 Bösingen Bösingen, Herrenzimmern
78664 Eschbronn Locherhof, Mariazell
78667 Villingendorf Villingendorf
78669 Wellendingen Wellendingen, Wilflingen
78713 Schramberg Gifizenmoos, Heiligenbronn, Schlangenbühl, Schloßhof, Schönbronn, Sulgen, Waldmössingen, Wolfsbühl
78727 Oberndorf Aistaig, Altoberndorf, Beffendorf, Bochingen, Boll, Hochmössingen, Lindenhof, Oberndorf
78733 Aichhalden Breitreute, Neuhaus, Rötenberg
78736 Epfendorf Epfendorf, Harthausen, Talhausen, Trichtingen
78737 Fluorn-Winzeln Fluorn, Winzeln
Anzeige
Geld verdienen im Nebenjob

Wussten Sie schon?

Rottweil - Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind.