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Hausverwaltung in Vechta, Lohne im Kreis Vechta

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49377 Vechta Bergstrup, Calveslage, Deindrup, Holtrup, Langförden, Spreda, Stukenborg, Telbrake, Vardel, Vechta
49393 Lohne Bokern-Ost, Bokern-West, Brockdorf, Brägel, Ehrendorf, Kroge, Lohne, Lohnerwiesen, Märschendorf, Nordlohne, Rießel ...
49401 Damme Bergfeine, Bergmark, Bexadde, Bokern, Borringhausen, Clemens-August-Dorf, Dalinghausen, Damme-Esch, Damme-Ort, Damme-Süd, Damme-Wellenweg ...
49424 Goldenstedt Ellenstedt, Goldenstedt, Lutten
49429 Visbek Rechterfeld, Visbek, Wöstendöllen
49434 Neuenkirchen-Vörden Neuenkirchen, Vörden
49439 Steinfeld Düpe, Harpendorf, Holthausen, Lehmden, Mühlen, Ondrup, Schemde, Steinfeld
49451 Holdorf Fladderlohausen, Grandorf, Handorf, Holdorf, Ihorst, Langenberg
49456 Bakum Bakum, Büschel, Carum, Daren, Elmelage, Harme, Hausstette, Lohe, Lüsche, Märschendorf, Schledehausen ...
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Vechta - Pflichten einer Hausverwaltung gegenüber den Wohnungseigentümern

Hausverwaltung / Hausverwalter

Es ergeben sich viele Pflichten und Aufgaben im Zuge des Vertragsschlusses zwischen Hausverwaltung und Wohnungseigentümern. Verwaltungstechnische Aufgaben wie Lasten- und Kostenbeiträge, Hypothekenzinsen und Tilgungen verwalten und einzunehmen. Generell gesagt, ist die Abwicklung aller finanzieller Angelegenheiten in Bezug auf das gemeinsame Wohneigentum Aufgabe der Hausverwalter, sollte dies nicht anderweitig vereinbart sein. Hierbei ist es äußerst wichtig die zu betreuenden finanziellen Mittel der Eigentümergemeinschaft von den Vermögen der Hausverwaltung getrennt zu halten. Weiterhin ist die Hausverwaltung verpflichtet eventuell neu einziehenden Mietern die Möglichkeit zu geben Telefonanschlüsse, Strom- etc. legen zu lassen um dem Mieter alles essentielle zur Verfügung zu stellen.