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Hausverwaltung in Vechta, Lohne im Kreis Vechta

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49377 Vechta Bergstrup, Calveslage, Deindrup, Holtrup, Langförden, Spreda, Stukenborg, Telbrake, Vardel, Vechta
49393 Lohne Bokern-Ost, Bokern-West, Brockdorf, Brägel, Ehrendorf, Kroge, Lohne, Lohnerwiesen, Märschendorf, Nordlohne, Rießel ...
49401 Damme Bergfeine, Bergmark, Bexadde, Bokern, Borringhausen, Clemens-August-Dorf, Dalinghausen, Damme-Esch, Damme-Ort, Damme-Süd, Damme-Wellenweg ...
49424 Goldenstedt Ellenstedt, Goldenstedt, Lutten
49429 Visbek Rechterfeld, Visbek, Wöstendöllen
49434 Neuenkirchen-Vörden Neuenkirchen, Vörden
49439 Steinfeld Düpe, Harpendorf, Holthausen, Lehmden, Mühlen, Ondrup, Schemde, Steinfeld
49451 Holdorf Fladderlohausen, Grandorf, Handorf, Holdorf, Ihorst, Langenberg
49456 Bakum Bakum, Büschel, Carum, Daren, Elmelage, Harme, Hausstette, Lohe, Lüsche, Märschendorf, Schledehausen ...
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Vechta - Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind.