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Hausverwaltung in Verden, Achim im Kreis Verden

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Niedersachsen


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27283 Verden Borstel, Dauelsen, Döhlbergen, Eitze, Groß Hutbergen, Hönisch, Klein Hutbergen, Scharnhorst, Verden, Walle
27299 Langwedel Daverden, Etelsen, Haberloh, Holtebüttel, Langwedel, Völkersen
27308 Kirchlinteln Armsen, Bendingbostel, Brunsbrock, Heins, Hohenaverbergen, Holtum(Geest), Ihlden, Kirchlinteln, Kreepen, Kükenmoor, Luttum ...
27313 Dörverden Ahnebergen, Barme, Barnstedt, Borstel, Diensthop, Dörverden, Hülsen, Stedebergen, Wahnebergen, Westen
27321 Thedinghausen Ahsen, Bahlum, Beppen, Dibbersen, Donnerstedt, Eißel, Emtinghausen, Holtorf, Horstedt, Lunsen, Morsum ...
27337 Blender Amedorf, Blender, Einste, Hiddestorf, Holtum Marsch, Intschede, Oiste, Ritzenbergen
27339 Riede Felde, Riede
28832 Achim Achim, Baden, Badenermoor, Bierden, Bollen, Borstel, Embsen, Uesen, Uphusen
28870 Ottersberg Allerdorf, Bahnhof, Benkel, Campe, Ebbensiek, Eckstever, Fischerhude, Giersdorf, Grasdorf, Hintzendorf, Mitteldorf ...
28876 Oyten Bassen, Bassen-Brillkamp, Bockhorst, Lindheim, Meyerdamm, Oyten, Oyterdamm, Sagehorn, Schaphusen, Tüchten
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Verden - Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind.