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Hausverwaltung im Kreis Wolfenbüttel

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Niedersachsen


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38162 Cremlingen Abbenrode, Cremlingen, Destedt, Gardessen, Hemkenrode, Hordorf, Klein Schöppenstedt, Schandelah, Schulenrode, Weddel
38170 Schöppenstedt Ampleben, Bansleben, Barnstorf, Berklingen, Eilum, Eitzum, Groß Dahlum, Groß Vahlberg, Klein Dahlum, Klein Vahlberg, Kneitlingen ...
38173 Sickte Apelnstedt, Dettum, Erkerode, Evessen, Gilzum, Hachum, Hötzum, Lucklum, Mönchevahlberg, Niedersickte, Obersickte ...
38271 Baddeckenstedt Baddeckenstedt, Binder, Groß Heere, Oelber am weißen Wege, Rhene, Wartjenstedt
38272 Burgdorf Berel, Burgdorf, Hohenassel, Nordassel, Westerlinde
38274 Elbe Groß Elbe, Gustedt, Klein Elbe
38275 Haverlah Haverlah, Steinlah
38300 Wolfenbüttel Juliusstadt, Linden, Stadtgebiet, Wendessen
38302 Wolfenbüttel Ahlum, Atzum, Juliusstadt, Salzdahlum, Stadtgebiet
38304 Wolfenbüttel Adersheim, Auguststadt, Fümmelse, Groß Stöckheim, Halchter, Leinde, Stadtgebiet
38312 Achim Achim, Bornum, Börßum, Cramme, Dorstadt, Groß Flöthe, Heiningen, Kalme, Klein Flöthe, Ohrum, Seinstedt
38315 Schladen Beuchte, Gielde, Hornburg, Isingerode, Schladen, Wehre, Werlaburgdorf
38319 Remlingen Groß Biewende, Klein Biewende, Remlingen
38321 Denkte Groß Denkte, Klein Denkte, Neindorf, Sottmar
38322 Hedeper Hedeper, Wetzleben
38324 Kissenbrück Hedwigsburg, Kissenbrück
38327 Semmenstedt Semmenstedt, Timmern
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Wolfenbüttel - Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind.