Hausverwaltung im Kreis Biberach
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88480 - Achstetten
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88422 - Bad Buchau
Alleshausen, Betzenweiler, Dürnau, Kanzach, Moosburg, ...
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88499 - Riedlingen
Emeringen, Altheim
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88448 - Attenweiler
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88427 - Bad Schussenried
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88400 - Biberach an der Riß
Bahnstock, Birkhof, Scholterhaus
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88450 - Berkheim
Binnrot
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88483 - Burgrieden
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88451 - Dettingen an der Iller
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88525 - Dürmentingen
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88436 - Eberhardzell
Venusberg
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88430 - Emishalden
Rot an der Rot
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88416 - Ochsenhausen
Erlenmoos, Steinhausen an der Rottum
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88453 - Erolzheim
Waldenhofen
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88521 - Ertingen
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88484 - Gutenzell-Hürbel
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88454 - Hochdorf
Winkel
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88456 - Ingoldingen
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88486 - Kirchberg an der Iller
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88457 - Kirchdorf an der Iller
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88515 - Langenenslingen
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88471 - Laupheim
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88437 - Maselheim
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88487 - Mietingen
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88441 - Mittelbiberach
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88459 - Rudeshof
Tannheim, Wiesbauer bei Kirchdorf an der Iller
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88433 - Schemmerhofen
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88477 - Schwendi
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88444 - Ummendorf
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88527 - Unlingen
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88524 - Uttenweiler
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88489 - Wain
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88447 - Warthausen an der Riß
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Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum
Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind.