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Hausverwaltung im Kreis Cottbus

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03042 - Cottbus
IG Merzdorf, Sandow, Merzdorf, Branitz
03044 - Cottbus
Sielow, Spreefeld, Saspow, Schmellwitz, Mitte
03046 - Cottbus
Mitte, Spremberger Vorstadt, Stadtfeld, Ströbitz
03048 - Cottbus
Madlow, Sachsendorf, Spremberger Vorstadt, Ströbitz, Klein ...
03050 - Cottbus
Spremberger Vorstadt, Madlow, Sachsendorf
03051 - Cottbus
Kiekebusch, Kahren, Groß Gaglow, Gallinchen
03052 - Cottbus
Dissenchen
03053 - Cottbus
Willmersdorf, Lakoma
03054 - Cottbus
Skadow, Döbbrick
03055 - Cottbus
Sielow

Wussten Sie schon? Tipps und Informationen zum Thema Hausverwaltung...

Infos zu Hausverwaltung - Gemeinschaftseigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter Tipps

 

Von einer Hausverwaltung betreutes Wohneigentum kann generell in zwei Abschnitte unterteilt werden. Hierbei ist es wichtig zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Gemeinschaftseigentum ist als solches, dem Namen nach zu erahnen, der Gemeinschaft insgesamt von Nutzen und deren Verantwortlichkeit unterstellt. Im Zweifel gilt: Jenes Eigentum welches keiner der beiden Kategorien zugewiesen werden kann, ist grundsätzlich als Gemeinschaftseigentum zu deklarieren. Weiterhin gelten Grundstücke und alle Anlagen des Gebäudes die der Wohngemeinschaft als Ganzes dienlich sind, und/oder für den reibungslosen Ablauf des normalen Wohnbetriebes unabdingbar, als Gemeinschaftseigentum. Analog hierzu verhalten sichg Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Eingangstür etc.. Um sicher zu gehen nicht eindeutig definierbare Gebäudeteile gesetzeskonform zu behandeln sollte die Hausverwaltung sich genauestens informieren.  

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