Hausverwaltung im Kreis Daun
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56769 - Arbach
Bereborn, Mannebach, Retterath
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56766 - Ulmen
Berenbach, Filz, Horperath, Auderath
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54578 - Basberg
Berndorf, Kerpen, Nohn, Oberbettingen, Oberehe-Stroheich, ...
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54552 - Beinhausen
Boxberg, Brockscheid, Darscheid, Demerath, Dockweiler, ...
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54570 - Berlingen
Betteldorf, Bleckhausen, Bleckhausener Mühle, Densborn, ...
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54587 - Birgel
Lissendorf
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54574 - Birresborn
Kopp, Rom
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53539 - Bodenbach
Bongard, Borler, Brücktal, Gelenberg, Kelberg, Kirsbach, ...
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54550 - Daun
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54576 - Hillesheim
Dohm-Lammersdorf
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54585 - Esch
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54584 - Feusdorf
Gönnersdorf, Jünkerath
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54568 - Gerolstein
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54558 - Gillenfeld
Mückeln, Saxler, Sprink, Strohn, Winkel
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56767 - Gunderath
Höchstberg, Kaperich, Kölnische Höfe, Kolverath, ...
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54611 - Hallschlag
Scheid
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54589 - Kerschenbach
Stadtkyll
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54586 - Schüller
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54579 - Üxheim
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Allgemeine Pflichten einer Hausverwaltung
Im Gesetz über Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht, kurz WEG, sind die Rechte und Pflichten einer Hausverwaltung festgehalten. Rechte und Pflichten eines Hausverwalters sind oft deckungsgleich, bzw. könnte man in diesem Zusammenhang auch von Kompetenzen und Pflichten sprechen. Die Hausverwaltung ist verpflichtet Anordnungen der Hauseigentümer durchzusetzen und auf den korrekten Einhalt der Hausordnung zu achten. Weiterhin ist es ihre Aufgabe auf Instandhaltung und Reparatur des Wohneigentums zu achten und gegebenenfalls Sofortmaßnahmen einzuleiten. Einer der wichtigsten Grundaufgaben ist sicherlich die Verwaltung und Koordination aller ein- und ausgehenden Geldflüsse die Mietgemeinschaft und den Eigentümer, selbstverständlich in Bezug auf das Wohneigentum, betreffend. Weitere Pflichten können vertraglich zwischen der Hausverwaltung und den Hauseigentümern abgesprochen werden.