Hausverwaltung im Kreis Donnersbergkreis
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67308 - Albisheim
Biedesheim, Bubenheim, Einselthum, Immesheim, Kleinmühle, ...
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67821 - Alsenz
Oberndorf
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67808 - Bayerfeld-Steckweiler
Bennhausen, Falkenstein, Imsweiler, Jägerlust, ...
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67823 - Bergmühle bei Rockenhausen
Lettweiler, Obermoschel, Schiersfeld, Sitters, Unkenbach
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67294 - Bischheim
Gauersheim, Hessenhütte, Ilbesheim, Josefsmühle, ...
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67806 - Rockenhausen
Dörrmoschel, Felsbergerhof, Karlshöhe bei Rockenhausen, ...
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67295 - Bolanden
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67292 - Kirchheimbolanden
Heubergerhof, Bolanderhof, Leithof, Oberthierwasen, ...
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67822 - Bremricherhof
Finkenbach-Gersweiler, Gaugrehweiler, Gutenbacherhof, ...
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67725 - Börrstadt
Breunigweiler, Röderhof
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67814 - Dannenfels
Jakobsweiler
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67811 - Dielkirchen
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67816 - Dreisen
Herfingerhof, Mühlbusch, Standenbühl
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67304 - Eisenberg
Kerzenheim
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67724 - Gehrweiler
Gonbach, Gundersweiler, Höringen, Messersbacherhof
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67813 - Gerbach
Schwarzengraben, St Alban
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67307 - Göllheim
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67297 - Heyerhof
Marnheim
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67817 - Imsbach
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67819 - Kriegsfeld
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67727 - Lohnsfeld
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67728 - Münchweiler an der Alsenz
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67759 - Nußbach
Reichsthal
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67305 - Ochsenbusch
Ramsen
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67681 - Sembach
Wartenberg-Rohrbach
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67729 - Sippersfeld
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67722 - Winnweiler
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Infos zu Hausverwaltung - Gemeinschaftseigentum
Von einer Hausverwaltung betreutes Wohneigentum kann generell in zwei Abschnitte unterteilt werden. Hierbei ist es wichtig zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Gemeinschaftseigentum ist als solches, dem Namen nach zu erahnen, der Gemeinschaft insgesamt von Nutzen und deren Verantwortlichkeit unterstellt. Im Zweifel gilt: Jenes Eigentum welches keiner der beiden Kategorien zugewiesen werden kann, ist grundsätzlich als Gemeinschaftseigentum zu deklarieren. Weiterhin gelten Grundstücke und alle Anlagen des Gebäudes die der Wohngemeinschaft als Ganzes dienlich sind, und/oder für den reibungslosen Ablauf des normalen Wohnbetriebes unabdingbar, als Gemeinschaftseigentum. Analog hierzu verhalten sichg Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Eingangstür etc.. Um sicher zu gehen nicht eindeutig definierbare Gebäudeteile gesetzeskonform zu behandeln sollte die Hausverwaltung sich genauestens informieren.