Hausverwaltung im Kreis Emsland
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49832 - Andervenne
Beesten, Freren, Messingen, Thuine
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26871 - Papenburg
Aschendorf
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49844 - Bawinkel
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26897 - Bockhorst
Breddenberg, Esterwegen, Hilkenbrook
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26904 - Börger
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26906 - Dersum
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49770 - Dohren
Herzlake
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26892 - Dörpen
Heede, Kluse, Lehe, Wippingen
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48488 - Emsbüren
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49762 - Fresenburg
Lathen, Renkenberge, Sustrum
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49744 - Geeste
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49838 - Gersten
Handrup, Langen, Lengerich, Wettrup
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49777 - Groß Berßen
Klein Berßen, Stavern
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49733 - Haren
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49740 - Haselünne
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49751 - Hüven
Sögel, Spahnharrenstätte, Werpeloh
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49757 - Lahn
Vrees, Werlte
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49808 - Lingen
Wachendorf, Schepsdorf, Darme, Holthausen, Biene, ...
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49809 - Lingen
Altenlingen, Darme, Laxten
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49811 - Lingen
Schepsdorf, Ramsel, Münnigbüren, Laxten, ...
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26901 - Lorup
Rastdorf
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49774 - Lähden
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48480 - Lünne
Schapen, Spelle
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49716 - Meppen
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26909 - Neubörger
Neulehe
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49779 - Niederlangen
Oberlangen
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26899 - Rhede
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48499 - Salzbergen
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26903 - Surwold
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49767 - Twist
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26907 - Walchum
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Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum
Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind.