Hausverwaltung im Kreis Essen
Bitte wählen Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort aus, um zu einer Hausverwaltung oder zu einem Hausservice zu gelangen. Mit einem "Klick" auf Nordrhein-Westfalen kommen Sie zurück zur Kreisseite.
|
45127 - Essen
Westviertel, Südviertel, Stadtkern, Ostviertel, Innenstadt, ...
|
45128 - Essen
Südviertel, Südostviertel
|
45130 - Essen
Südviertel, Rüttenscheid
|
|
45131 - Essen
Rüttenscheid
|
45133 - Essen
Stadtwald, Schuir, Rüttenscheid, Bredeney
|
45134 - Essen
Stadtwald, Rellinghausen, Bredeney, Bergerhausen
|
|
45136 - Essen
Huttrop, Rüttenscheid, Bergerhausen
|
45138 - Essen
Südostviertel, Huttrop
|
45139 - Essen
Südostviertel, Ostviertel, Huttrop, Frillendorf
|
|
45141 - Essen
Stoppenberg, Nordviertel, Frillendorf
|
45143 - Essen
Westviertel, Nordviertel, Bochold, Altendorf
|
45144 - Essen
Frohnhausen
|
|
45145 - Essen
Holsterhausen, Frohnhausen
|
45147 - Essen
Rüttenscheid, Holsterhausen, Frohnhausen
|
45149 - Essen
Margarethenhöhe, Haarzopf, Fulerum
|
|
45219 - Essen
Kettwig
|
45239 - Essen
Stadt Velbert, Werden, Schuir, Heidhausen, Fischlaken, ...
|
45257 - Essen
Kupferdreh, Fischlaken, Byfang
|
|
45259 - Essen
Heisingen
|
45276 - Essen
Steele
|
45277 - Essen
Überruhr-Holthausen, Überruhr-Hinsel
|
|
45279 - Essen
Horst, Freisenbruch
|
45289 - Essen
Burgaltendorf
|
45307 - Essen
Kray, Leithe
|
|
45309 - Essen
Schonnebeck, Kray
|
45326 - Essen
Altenessen-Süd, Altenessen-Nord
|
45327 - Essen
Stoppenberg, Katernberg
|
|
45329 - Essen
Vogelheim, Karnap, Altenessen-Nord
|
45355 - Essen
Borbeck-Mitte, Bochold, Bergeborbeck
|
45356 - Essen
Bergeborbeck, Bochold, Borbeck-Mitte, Dellwig, Gerschede, ...
|
|
45357 - Essen
Gerschede, Frintrop, Dellwig, Bedingrade, Borbeck-Mitte
|
45359 - Essen
Bedingrade, Schönebeck, Frintrop
|
Infos zu Hausverwaltung - Gemeinschaftseigentum
Von einer Hausverwaltung betreutes Wohneigentum kann generell in zwei Abschnitte unterteilt werden. Hierbei ist es wichtig zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Gemeinschaftseigentum ist als solches, dem Namen nach zu erahnen, der Gemeinschaft insgesamt von Nutzen und deren Verantwortlichkeit unterstellt. Im Zweifel gilt: Jenes Eigentum welches keiner der beiden Kategorien zugewiesen werden kann, ist grundsätzlich als Gemeinschaftseigentum zu deklarieren. Weiterhin gelten Grundstücke und alle Anlagen des Gebäudes die der Wohngemeinschaft als Ganzes dienlich sind, und/oder für den reibungslosen Ablauf des normalen Wohnbetriebes unabdingbar, als Gemeinschaftseigentum. Analog hierzu verhalten sichg Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Eingangstür etc.. Um sicher zu gehen nicht eindeutig definierbare Gebäudeteile gesetzeskonform zu behandeln sollte die Hausverwaltung sich genauestens informieren.