Hausverwaltung im Kreis Gelsenkirchen
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45879 - Gelsenkirchen
Neustadt, Altstadt
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45881 - Gelsenkirchen
Schalke-Nord, Schalke
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45883 - Gelsenkirchen
Heßler, Feldmark
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45884 - Gelsenkirchen
Rotthausen
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45886 - Gelsenkirchen
Ückendorf
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45888 - Gelsenkirchen
Bulmke-Hüllen
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45889 - Gelsenkirchen
Bismarck
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45891 - Gelsenkirchen
Erle
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45892 - Gelsenkirchen
Resser-Mark, Resse
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45894 - Gelsenkirchen
Buer
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45896 - Gelsenkirchen
Scholven, Hassel
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45897 - Gelsenkirchen
Horst, Buer, Beckhausen
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45899 - Gelsenkirchen
Horst, Heßler, Beckhausen
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Instandhaltung
Da eine Hausverwaltung gesetzlich und vertraglich verpflichtet ist die Instandhaltung der Gebäude innerhalb ihrer Zuständigkeit zu gewährleisten, stellt sich natürlich die Frage inwiefern dies finanziell von statten geht. Eine verantwortungsvolle Hausverwaltung denkt natürlich mit und legt sich eine Rücklage für diese Aufgaben an. Es gibt verschiedene Möglichkeiten diese zu berechnen. Abhängig von der Aufgabe die es zu bewältigen gibt, werden Preise angesetzt die sich prozentual nach den ursprünglichen Anschaffungskosten richten. Weiterhin berücksichtigt man hier die Lebensdauer der in Stand zu haltenden Bauteile. Eine weitere Option dies zu berechnen ist die Peters`sche Formel, welche sich aus den Baukosten, dem Gemeinschaftseigentum, der Wohnfläche und zweier fixer Variablen zusammensetzt.