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Hausverwaltung im Kreis Herne

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44623 - Herne
Herne-Süd, Herne-Mitte, Baukau-Ost
44625 - Herne
Sodingen, Holsterhausen, Herne-Süd, Herne-Mitte
44627 - Herne
Holthausen, Sodingen, Herne-Mitte, Gysenberg, Börnig
44628 - Herne
Sodingen, Horsthausen, Holthausen, Herne-Mitte, Börnig, ...
44629 - Herne
Horsthausen, Herne-Mitte, Baukau-Ost
44649 - Herne
Wanne, Röhlinghausen, Crange, Baukau-West
44651 - Herne
Wanne-Süd, Röhlinghausen, Eickel
44652 - Herne
Wanne-Süd, Wanne, Holsterhausen, Baukau-West, Eickel
44653 - Herne
Wanne-Süd, Crange, Wanne, Unser Fritz, Baukau-West

Wussten Sie schon? Tipps und Informationen zum Thema Hausverwaltung...

Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter Tipps

Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind. 

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