Feedback | Impressum | Nutzungsbedingungen | Widerrufsrecht | Datenschutz

Hausverwaltung im Kreis Mainz-Bingen

Bitte wählen Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort aus, um zu einer Hausverwaltung oder zu einem Hausservice zu gelangen. Mit einem "Klick" auf Rheinland-Pfalz kommen Sie zurück zur Kreisseite.

Deutschland » Rheinland-Pfalz » Mainz-Bingen
55437 - Appenheim
Nieder-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim, Ockenheim
55459 - Aspisheim
Grolsheim
55422 - Bacharach
Breitscheid
55576 - Sprendlingen
Pleitersheim, Badenheim, Welgesheim, Zotzenheim
55411 - Bingen am Rhein
55294 - Bodenheim
55270 - Essenheim
Engelstadt, Bubenheim, Jugenheim in Rheinhessen, ...
55257 - Budenheim
55278 - Dalheim
Dexheim, Dolgesheim, Eimsheim, Friesenheim, Hahnheim, ...
55276 - Oppenheim
Dienheim
67585 - Dorn-Dürkheim
55435 - Gau-Algesheim
55296 - Lörzweiler
Harxheim, Gau-Bischofsheim
55457 - Gensingen
Horrweiler
67583 - Guntersblum
55262 - Heidesheim am Rhein
67586 - Hillesheim
55218 - Ingelheim am Rhein
55413 - Manubach
Niederheimbach bei Bingen, Oberdiebach, Oberheimbach bei ...
55424 - Münster-Sarmsheim
55299 - Nackenheim
55268 - Nieder-Olm
55283 - Nierstein
55271 - Stadecken-Elsheim
55263 - Wackernheim
55425 - Waldalgesheim
67587 - Wintersheim

Wussten Sie schon? Tipps und Informationen zum Thema Hausverwaltung...

Allgemeine Pflichten einer Hausverwaltung

Hausverwaltung / Hausverwalter Tipps

 

Im Gesetz über Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht, kurz WEG, sind die Rechte und Pflichten einer Hausverwaltung festgehalten. Rechte und Pflichten eines Hausverwalters sind oft deckungsgleich, bzw. könnte man in diesem Zusammenhang auch von Kompetenzen und Pflichten sprechen. Die Hausverwaltung ist verpflichtet Anordnungen der Hauseigentümer durchzusetzen und auf den korrekten Einhalt der Hausordnung zu achten. Weiterhin ist es ihre Aufgabe  auf  Instandhaltung und Reparatur des Wohneigentums zu achten und gegebenenfalls Sofortmaßnahmen einzuleiten. Einer der wichtigsten Grundaufgaben ist sicherlich die Verwaltung und Koordination aller ein- und ausgehenden Geldflüsse die Mietgemeinschaft und den Eigentümer, selbstverständlich in Bezug auf das Wohneigentum, betreffend. Weitere Pflichten können vertraglich zwischen der Hausverwaltung und den Hauseigentümern abgesprochen werden. 

 

_