Feedback | Impressum | Nutzungsbedingungen | Widerrufsrecht | Datenschutz

Hausverwaltung im Kreis Neu-Ulm

Bitte wählen Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort aus, um zu einer Hausverwaltung oder zu einem Hausservice zu gelangen. Mit einem "Klick" auf Bayern kommen Sie zurück zur Kreisseite.

Deutschland » Bayern » Neu-Ulm
89281 - Altenstadt
89287 - Bellenberg
89290 - Buch bei Illertissen
Hochbuch
89264 - Dirrfelden
Weißenhorn
89275 - Elchingen
89291 - Holzheim
89257 - Illertissen
89293 - Kellmünz an der Iller
89278 - Nersingen
89231 - Neu-Ulm
Weststadt, Stadtmitte, Schwaighofen, Offenhausen, ...
89233 - Neu-Ulm
Steinheim, Schwaighofen, Reutti, Pfuhl, Holzschwang, ...
89294 - Oberroth
89296 - Osterberg
89284 - Pfaffenhofen an der Roth
89297 - Roggenburg
89250 - Senden
89299 - Unterroth bei Illertissen
89269 - Vöhringen

Wussten Sie schon? Tipps und Informationen zum Thema Hausverwaltung...

Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter Tipps

Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind. 

_