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Hausverwaltung im Kreis Nordvorpommern

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Deutschland » Mecklenburg-Vorpommern » Nordvorpommern
18320 - Ahrenshagen-Daskow
Balkenkoppel, Buchenhorst, Langenhanshagen, Langenhanshagen ...
18445 - Prohn
Groß Mohrdorf, Klausdorf, Kramerhof, Preetz, Altenpleen
18334 - Bad Sülze
Dettmannsdorf, Eixen, Lindholz, Semlow
18314 - Bartelshagen II bei Barth
Divitz-Spoldershagen, Kenz-Küstrow, Kindshagen, Löbnitz, ...
18356 - Barth
Fuhlendorf, Pruchten
18510 - Behnkendorf
Elmenhorst, Papenhagen, Wittenhagen, Zarrendorf
18375 - Ostseebad Prerow
Born, Wieck a Darß
18519 - Miltzow
Horst, Kirchdorf, Brandshagen, Reinberg, Wilmshagen
18513 - Deyelsdorf
Glewitz, Grammendorf, Gransebieth, Splietsdorf, Wendisch ...
18347 - Dierhagen
Ostseebad Ahrenshoop, Ostseebad Wustrow
18465 - Drechow
Hugoldsdorf, Tribsees
18461 - Franzburg
Gremersdorf-Buchholz, Millienhagen, Oebelitz, Richtenberg, ...
18507 - Grimmen
18442 - Steinhagen
Jakobsdorf, Kummerow, Lüssow, Neu Bartelshagen, Niepars, ...
18469 - Karnin
Velgast
18337 - Marlow bei Ribnitz-Damgarten
18311 - Ribnitz-Damgarten
18317 - Saal
18516 - Süderholz
18374 - Zingst

Wussten Sie schon? Tipps und Informationen zum Thema Hausverwaltung...

Infos zu Hausverwaltung - Gemeinschaftseigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter Tipps

 

Von einer Hausverwaltung betreutes Wohneigentum kann generell in zwei Abschnitte unterteilt werden. Hierbei ist es wichtig zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Gemeinschaftseigentum ist als solches, dem Namen nach zu erahnen, der Gemeinschaft insgesamt von Nutzen und deren Verantwortlichkeit unterstellt. Im Zweifel gilt: Jenes Eigentum welches keiner der beiden Kategorien zugewiesen werden kann, ist grundsätzlich als Gemeinschaftseigentum zu deklarieren. Weiterhin gelten Grundstücke und alle Anlagen des Gebäudes die der Wohngemeinschaft als Ganzes dienlich sind, und/oder für den reibungslosen Ablauf des normalen Wohnbetriebes unabdingbar, als Gemeinschaftseigentum. Analog hierzu verhalten sichg Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Eingangstür etc.. Um sicher zu gehen nicht eindeutig definierbare Gebäudeteile gesetzeskonform zu behandeln sollte die Hausverwaltung sich genauestens informieren.  

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