Hausverwaltung im Kreis Nordwestmecklenburg
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19069 - Alt Meteln
Böken, Klein Trebbow, Lübstorf, Moltenow, Pingelshagen, ...
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23992 - Neukloster
Bäbelin, Babst, Charlottenfelde, Fahren, Glasin, Goldberg, ...
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23948 - Klütz
Brook, Christinenfeld, Damshagen, Dorf Gutow, Dorf ...
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23996 - Bad Kleinen
Beidendorf, Bobitz, Dalliendorf, Dambeck, Fichtenhusen, ...
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19209 - Lützow
Gottesgabe, Groß Welzin, Klein Welzin, Badow, Perlin, ...
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23936 - Grevesmühlen
Bernstorf, Blieschendorf, Boienhagen, Bonnhagen, Börzow, ...
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23923 - Schönberg
Blüssen, Boitin-Resdorf, Dorf Wahrsow, Duvennest, Eulenkrug ...
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23942 - Dassow
Benckendorf, Dönkendorf, Feldhusen, Groß Schwansee, ...
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19205 - Gadebusch
Botelsdorf, Breesen, Dragun, Dutzow, Bendhof, Goddin, Groß ...
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19217 - Rehna
Bestenrade, Brützkow, Bülow, Campow, Carlow, Dechow, ...
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19417 - Warin
Büschow, Dämelow, Groß Labenz, Hasenwinkel, Jesendorf, ...
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23974 - Neuburg
Boiensdorf, Gagzow, Hagebök, Hof Redentin, Hornstorf, ...
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19071 - Brüsewitz
Cramonshagen, Dalberg-Wendelstorf, Grambow, Groß Brütz, ...
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23972 - Dorf Mecklenburg
Groß Stieten, Klein Stieten, Klüssendorf, Lübow, ...
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23999 - Insel Poel
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23946 - Ostseebad Boltenhagen
Ostseebad Boltenhagen Zeltplatz, Redewisch, Redewisch ...
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Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum
Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind.