Hausverwaltung im Kreis Oder-Spree
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15518 - Arensdorf
Beerfelde, Berkenbrück bei Fürstenwalde, Briesen, Buchholz, ...
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15526 - Bad Saarow
Reichenwalde
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15848 - Beeskow
Bornow, Bornower Ausbau, Friedland, Kohlsdorf, Krügersdorf, ...
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15295 - Brieskow-Finkenheerd
Groß Lindow, Wiesenau, Ziltendorf
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15864 - Diensdorf-Radlow
Wendisch Rietz
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15890 - Eisenhüttenstadt
Schlaubetal, Siehdichum, Vogelsang an der Oder
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15537 - Grünheide
Gosen-Neu Zittau, Erkner, Wernsdorf
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15517 - Fürstenwalde
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15299 - Müllrose
Mixdorf, Grunow-Dammendorf
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15868 - Jamlitz
Lieberose
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15898 - Lawitz
Neißemünde, Neuzelle
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15566 - Schöneiche bei Berlin
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15528 - Spreenhagen
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15859 - Storkow
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15569 - Woltersdorf
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Pflichten einer Hausverwaltung gegenüber den Wohnungseigentümern
Es ergeben sich viele Pflichten und Aufgaben im Zuge des Vertragsschlusses zwischen Hausverwaltung und Wohnungseigentümern. Verwaltungstechnische Aufgaben wie Lasten- und Kostenbeiträge, Hypothekenzinsen und Tilgungen verwalten und einzunehmen. Generell gesagt, ist die Abwicklung aller finanzieller Angelegenheiten in Bezug auf das gemeinsame Wohneigentum Aufgabe der Hausverwalter, sollte dies nicht anderweitig vereinbart sein. Hierbei ist es äußerst wichtig die zu betreuenden finanziellen Mittel der Eigentümergemeinschaft von den Vermögen der Hausverwaltung getrennt zu halten. Weiterhin ist die Hausverwaltung verpflichtet eventuell neu einziehenden Mietern die Möglichkeit zu geben Telefonanschlüsse, Strom- etc. legen zu lassen um dem Mieter alles essentielle zur Verfügung zu stellen.