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Hausverwaltung im Kreis Parchim

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Deutschland » Mecklenburg-Vorpommern » Parchim
19412 - Brüel
Blankenberg, Alt Necheln, Friedrichswalde, Golchen, ...
19089 - Crivitz
Barnin, Bülow, Bahlenhüschen, Demen, Göhren, Ruthenbeck, ...
19079 - Sukow
Goldenstädt, Banzkow
19395 - Plau
Ganzlin, Gnevsdorf, Karow, Barkow, Plauerhagen, Retzow, ...
19372 - Bauerkuhl
Brunow, Darze, Drefahl, Dütschow, Groß Godems, Herzfeld, ...
19374 - Bergrade Dorf
Damm, Domsühl, Frauenmark, Friedrichsruhe, Goldenbow, ...
19406 - Sternberg
Dabel, Dessin, Dinnies, Gägelow, Groß Görnow, Groß Raden, ...
19386 - Lübz
Gallin-Kuppentin, Gischow, Granzin, Karbow-Vietlübbe, ...
19067 - Leezen
Langen Brütz, Cambs, Neu Schlagsdorf, Rampe, Retgendorf, ...
19399 - Goldberg
Dobbertin, Diestelow, Langenhagen, Neu Poserin, Techentin, ...
19376 - Siggelkow
Jarchow, Leppin, Marnitz, Mentin, Poltnitz, Drenkow, ...
19065 - Gneven
Godern, Görslow, Kritzow, Pinnow, Raben Steinfeld
19370 - Parchim
19086 - Plate

Wussten Sie schon? Tipps und Informationen zum Thema Hausverwaltung...

Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter Tipps

Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind. 

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