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Hausverwaltung im Kreis Passau

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Deutschland » Bayern » Passau
94036 - Abraham
Kohlbruck, Heining, Haidenhof-Süd, Haidenhof-Nord
94529 - Aicha vorm Wald
94501 - Aidenbach
Aldersbach, Beutelsbach, Freudenheim, Mairing
94072 - Bad Füssing
94086 - Bad Griesbach i. Rottal
94139 - Breitenberg
94060 - Pocking
Breitwies
94124 - Büchlberg
94535 - Eging am See
94538 - Fürstenstein
94081 - Fürstenzell
94542 - Haarbach
94051 - Hauzenberg
94544 - Hofkirchen
94116 - Hutthurm
94148 - Kirchham
94149 - Kößlarn
94094 - Malching
Rotthalmünster
94127 - Neuburg am Inn
94152 - Neuhaus am Inn
94154 - Neukirchen vorm Wald
94130 - Obernzell
94496 - Ortenburg
94032 - Passau
Haidenhof-Süd, Innstadt, Haidenhof-Nord, Altstadt
94034 - Passau
Hals, Schalding l.d.D., Altstadt, Hacklberg, Grubweg
94107 - Rollhäusl
Untergriesbach
94161 - Ruderting
94099 - Ruhstorf an der Rott
94121 - Salzweg
94164 - Sonnen
94167 - Tettenweis
94136 - Thyrnau
94113 - Tiefenbach
94104 - Tittling
Witzmannsberg
94474 - Vilshofen
94110 - Wegscheid
94575 - Windorf

Wussten Sie schon? Tipps und Informationen zum Thema Hausverwaltung...

Infos zu Hausverwaltung - Gemeinschaftseigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter Tipps

 

Von einer Hausverwaltung betreutes Wohneigentum kann generell in zwei Abschnitte unterteilt werden. Hierbei ist es wichtig zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Gemeinschaftseigentum ist als solches, dem Namen nach zu erahnen, der Gemeinschaft insgesamt von Nutzen und deren Verantwortlichkeit unterstellt. Im Zweifel gilt: Jenes Eigentum welches keiner der beiden Kategorien zugewiesen werden kann, ist grundsätzlich als Gemeinschaftseigentum zu deklarieren. Weiterhin gelten Grundstücke und alle Anlagen des Gebäudes die der Wohngemeinschaft als Ganzes dienlich sind, und/oder für den reibungslosen Ablauf des normalen Wohnbetriebes unabdingbar, als Gemeinschaftseigentum. Analog hierzu verhalten sichg Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Eingangstür etc.. Um sicher zu gehen nicht eindeutig definierbare Gebäudeteile gesetzeskonform zu behandeln sollte die Hausverwaltung sich genauestens informieren.  

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