Feedback | Impressum | Nutzungsbedingungen | Widerrufsrecht | Datenschutz

Hausverwaltung im Kreis Plön

Bitte wählen Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort aus, um zu einer Hausverwaltung oder zu einem Hausservice zu gelangen. Mit einem "Klick" auf Schleswig-Holstein kommen Sie zurück zur Kreisseite.

Deutschland » Schleswig-Holstein » Plön
24245 - Barmissen
Großbarkau, Kirchbarkau, Klein Barkau
24217 - Schönberg
Bendfeld, Fiefbergen, Höhndorf, Krokau, Krummbek, Rögen, ...
24321 - Lütjenburg
Giekau, Helmstorf, Hohwacht, Klamp, Behrensdorf, Panker, ...
24601 - Belau
Ruhwinkel, Stolpe, Wankendorf
24327 - Blekendorf
Grimmelsberg, Högsdorf, Kletkamp
24250 - Bothkamp
Löptin, Nettelsee, Warnau
24235 - Laboe
Brodersdorf, Lutterbek, Stein, Wendtorf
24620 - Bönebüttel
24306 - Plön
Hinterste Wache, Lebrade, Bösdorf, Rathjensdorf, ...
24329 - Dannau
Grebin, Rantzau
24232 - Schönkirchen
Kählen, Dobersdorf
24253 - Fahren
Passade, Prasdorf, Probsteierhagen
24256 - Fargau-Pratjau
Schlesen, Stoltenberg
24625 - Großharrie
Negenharrie
24226 - Heikendorf
24257 - Hohenfelde
Köhn, Köhnerbrücke, Schwartbuck
24211 - Preetz
Kahlkamp, Kühren, Lehmkuhlen, Pohnsdorf, Postfeld, ...
24147 - Kiel
Elmschenhagen-Nord
24238 - Lammershagen
Martensrade, Mucheln, Selent
24248 - Mönkeberg
24536 - Neumünster
Tungendorf, Einfeld, Brachenfeld
24223 - Neuwühren
Raisdorf
24637 - Ovendorferredder
Schillsdorf

Wussten Sie schon? Tipps und Informationen zum Thema Hausverwaltung...

Infos zu Hausverwaltung - Gemeinschaftseigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter Tipps

 

Von einer Hausverwaltung betreutes Wohneigentum kann generell in zwei Abschnitte unterteilt werden. Hierbei ist es wichtig zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Gemeinschaftseigentum ist als solches, dem Namen nach zu erahnen, der Gemeinschaft insgesamt von Nutzen und deren Verantwortlichkeit unterstellt. Im Zweifel gilt: Jenes Eigentum welches keiner der beiden Kategorien zugewiesen werden kann, ist grundsätzlich als Gemeinschaftseigentum zu deklarieren. Weiterhin gelten Grundstücke und alle Anlagen des Gebäudes die der Wohngemeinschaft als Ganzes dienlich sind, und/oder für den reibungslosen Ablauf des normalen Wohnbetriebes unabdingbar, als Gemeinschaftseigentum. Analog hierzu verhalten sichg Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Eingangstür etc.. Um sicher zu gehen nicht eindeutig definierbare Gebäudeteile gesetzeskonform zu behandeln sollte die Hausverwaltung sich genauestens informieren.  

_