Hausverwaltung im Kreis Recklinghausen
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44575 - Castrop-Rauxel
Schwerin, Rauxel, Castrop, Obercastrop, Behringhausen
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44577 - Castrop-Rauxel
Rauxel, Schwerin, Henrichenburg, Obercastrop, Merklinde, ...
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44579 - Castrop-Rauxel
Rauxel, Pöppinghausen, Ickern, Habinghorst, Castrop, ...
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44581 - Castrop-Rauxel
Ickern, Henrichenburg, Habinghorst
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45711 - Datteln
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46282 - Dorsten
Feldmark, Hardt, Östrich, Altstadt, Altendorf Ulfkotte
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46284 - Dorsten
Holsterhausen, Hervest
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46286 - Dorsten
Wulfen, Rhade, Lembeck, Deuten
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45964 - Gladbeck
Mitte, Ellinghorst
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45966 - Gladbeck
Zweckel, Schultendorf, Rentfort, Rentfort-Nord, ...
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45968 - Gladbeck
Rosenhügel, Brauck, Butendorf
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45721 - Haltern am See
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45699 - Herten
Süd, Stadtmitte, Langenbochum, Disteln
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45701 - Herten
Westerholt, Stadtmitte, Langenbochum, Scherlebeck, Disteln, ...
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45768 - Marl
Polsum, Hüls, Hamm, Drewer, Alt-Marl, Brassert
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45770 - Marl
Sinsen-Lenkerbeck, Polsum, Drewer, Hüls, Alt-Marl
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45772 - Marl
Sinsen-Lenkerbeck, Sickingmühle, Hüls, Hamm, Brassert, ...
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45739 - Oer-Erkenschwick
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45657 - Recklinghausen
Ost, Stadtmitte
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45659 - Recklinghausen
Stuckenbusch, Stadtmitte, Speckhorn, Hochlar, Hillerheide, ...
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45661 - Recklinghausen
Süd, Hochlarmark
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45663 - Recklinghausen
Süd, Röllinghausen, König-Ludwig
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45665 - Recklinghausen
Suderwich, Stadtmitte, Röllinghausen, Ost, Hillerheide
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45731 - Waltrop
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Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum
Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind.