Hausverwaltung im Kreis Saale-Orla-Kreis
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07356 - Bad Lobenstein
Neundorf
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07366 - Blankenberg
Birkenhügel, Blankenstein, Harra, Pottiga, Schlegel, Seibis
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07381 - Pößneck
Bodelwitz, Langenorla, Mariengrund, Moxa, Nimritz, ...
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07806 - Neustadt an der Orla
Dreba, Kospoda, Lausnitz bei Neustadt, Breitenhain, Stanau, ...
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07389 - Knau
Gertewitz, Gössitz, Grobengereuth, Keila, Bucha, Peuschen, ...
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07907 - Schleiz
Chursdorf, Dittersdorf bei Schleiz, Dragensdorf, Görkwitz, ...
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07924 - Ziegenrück
Crispendorf, Neundorf bei Schleiz, Schöndorf, ...
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07819 - Triptis
Geroda, Lemnitz, Linda bei Neustadt an der Orla, Miesitz, ...
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07926 - Gefell
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07927 - Hirschberg
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07919 - Kirschkau
Langenbach, Mühltroff
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07368 - Remptendorf
Liebschütz
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07929 - Saalburg-Ebersdorf
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07922 - Tanna
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07343 - Wurzbach
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Allgemeine Pflichten einer Hausverwaltung
Im Gesetz über Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht, kurz WEG, sind die Rechte und Pflichten einer Hausverwaltung festgehalten. Rechte und Pflichten eines Hausverwalters sind oft deckungsgleich, bzw. könnte man in diesem Zusammenhang auch von Kompetenzen und Pflichten sprechen. Die Hausverwaltung ist verpflichtet Anordnungen der Hauseigentümer durchzusetzen und auf den korrekten Einhalt der Hausordnung zu achten. Weiterhin ist es ihre Aufgabe auf Instandhaltung und Reparatur des Wohneigentums zu achten und gegebenenfalls Sofortmaßnahmen einzuleiten. Einer der wichtigsten Grundaufgaben ist sicherlich die Verwaltung und Koordination aller ein- und ausgehenden Geldflüsse die Mietgemeinschaft und den Eigentümer, selbstverständlich in Bezug auf das Wohneigentum, betreffend. Weitere Pflichten können vertraglich zwischen der Hausverwaltung und den Hauseigentümern abgesprochen werden.