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Hausverwaltung im Kreis Sächsische Schweiz

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Deutschland » Sachsen » Sächsische Schweiz
01855 - Altendorf
Hinterhermsdorf, Lichtenhain bei Sebnitz, Mittelndorf, ...
01816 - Bad Gottleuba
Bahratal, Oelsen
01814 - Bad Schandau
Kleingießhübel, Porschdorf, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf, ...
01819 - Bahretal
Kurort Berggießhübel, Langenhennersdorf
01825 - Börnersdorf-Breitenau
Liebstadt
01796 - Dohma
Pirna, Struppen
01809 - Dohna
Heidenau, Müglitztal
01833 - Dürrröhrsdorf-Dittersbach
Stolpen
01824 - Gohrisch
Königstein, Kurort Rathen, Rosenthal-Bielatal
01848 - Hohnstein
01844 - Hohwald
Neustadt i. Sa.
01847 - Lohmen
01829 - Stadt Wehlen

Wussten Sie schon? Tipps und Informationen zum Thema Hausverwaltung...

Allgemeine Pflichten einer Hausverwaltung

Hausverwaltung / Hausverwalter Tipps

 

Im Gesetz über Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht, kurz WEG, sind die Rechte und Pflichten einer Hausverwaltung festgehalten. Rechte und Pflichten eines Hausverwalters sind oft deckungsgleich, bzw. könnte man in diesem Zusammenhang auch von Kompetenzen und Pflichten sprechen. Die Hausverwaltung ist verpflichtet Anordnungen der Hauseigentümer durchzusetzen und auf den korrekten Einhalt der Hausordnung zu achten. Weiterhin ist es ihre Aufgabe  auf  Instandhaltung und Reparatur des Wohneigentums zu achten und gegebenenfalls Sofortmaßnahmen einzuleiten. Einer der wichtigsten Grundaufgaben ist sicherlich die Verwaltung und Koordination aller ein- und ausgehenden Geldflüsse die Mietgemeinschaft und den Eigentümer, selbstverständlich in Bezug auf das Wohneigentum, betreffend. Weitere Pflichten können vertraglich zwischen der Hausverwaltung und den Hauseigentümern abgesprochen werden. 

 

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