Hausverwaltung im Kreis Südwestpfalz
Bitte wählen Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort aus, um zu einer Hausverwaltung oder zu einem Hausservice zu gelangen. Mit einem "Klick" auf Rheinland-Pfalz kommen Sie zurück zur Kreisseite.
|
66484 - Althornbach
Battweiler, Dietrichingen, Großsteinhausen, ...
|
66917 - Biedershausen
Erlenmühle bei Landstuhl, Hellbornerhof, Kneispermühle, ...
|
76891 - Bobenthal
Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Erlenbach bei ...
|
|
66504 - Bottenbach
|
66996 - Bärenbrunnerhof
Bärenbrunnermühle, Biehlerhof, Erfweiler, Fischbach bei ...
|
66500 - Hornbach
Buchholzbergerhof, Bödingerhof, Hübelhof, Mauschbach
|
|
66978 - Clausen
Donsieders, Leimen, Merzalben
|
66497 - Contwig
|
66994 - Dahn
|
|
76848 - Darstein
Dimbach, Lug, Schwanheim, Spirkelbach, Wilgartswiesen
|
66503 - Dellfeld
Ziegelhütte bei Dellfeld
|
66989 - Dusenbrücken
Höheinöd, Höheischweiler, Höhfröschen, Huberhof, ...
|
|
66957 - Eppenbrunn
Hilst, Kröppen, Obersimten, Ruppertsweiler, Schweix, ...
|
67715 - Geiselberg
|
66501 - Großbundenbach
Kleinbundenbach
|
|
76846 - Hauenstein
|
67714 - Waldfischbach-Burgalben
Hollertal, Hundsweihersägemühle, Heidelsburg
|
67716 - Heltersberg
|
|
66919 - Hermersberg
Herschberg, Hettenhausen, Obernheim-Kirchenarnbach, ...
|
66999 - Hinterweidenthal
Wieslauterhof
|
66969 - Lemberg
|
|
66506 - Maßweiler
|
66981 - Münchweiler an der Rodalb
Ständehof
|
66507 - Reifenberg
|
|
66509 - Rieschweiler-Mühlbach
|
66976 - Rodalben
|
67718 - Schmalenberg
|
|
66987 - Thaleischweiler-Fröschen
Weihermühle
|
Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum
Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind.