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Hausverwaltung im Kreis Wetteraukreis

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Am Römerschacht, Am Römerhof
61231 - Bad Nauheim
61118 - Bad Vilbel
61203 - Reichelsheim
Eiserhof, Bingenheimer Mühle, Winterhof
63699 - Kefenrod
Hanchesmühle, Birkenstöcke, Loosemühle
35510 - Butzbach
63654 - Büdingen
61209 - Echzell
Kreuzquelle
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61169 - Friedberg
63688 - Gedern
63695 - Glauburg
63697 - Hirzenhain
61184 - Karben
63694 - Limeshain
35516 - Münzenberg
63667 - Nidda
61194 - Niddatal
61239 - Ober-Mörlen
63683 - Ortenberg
63691 - Ranstadt
35519 - Rockenberg
61191 - Rosbach vor der Höhe
61206 - Wöllstadt

Wussten Sie schon? Tipps und Informationen zum Thema Hausverwaltung...

Infos zu Hausverwaltung - Gemeinschaftseigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter Tipps

 

Von einer Hausverwaltung betreutes Wohneigentum kann generell in zwei Abschnitte unterteilt werden. Hierbei ist es wichtig zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Gemeinschaftseigentum ist als solches, dem Namen nach zu erahnen, der Gemeinschaft insgesamt von Nutzen und deren Verantwortlichkeit unterstellt. Im Zweifel gilt: Jenes Eigentum welches keiner der beiden Kategorien zugewiesen werden kann, ist grundsätzlich als Gemeinschaftseigentum zu deklarieren. Weiterhin gelten Grundstücke und alle Anlagen des Gebäudes die der Wohngemeinschaft als Ganzes dienlich sind, und/oder für den reibungslosen Ablauf des normalen Wohnbetriebes unabdingbar, als Gemeinschaftseigentum. Analog hierzu verhalten sichg Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Eingangstür etc.. Um sicher zu gehen nicht eindeutig definierbare Gebäudeteile gesetzeskonform zu behandeln sollte die Hausverwaltung sich genauestens informieren.  

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