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Hausverwaltung im Kreis Wittenberg

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Deutschland » Sachsen-Anhalt » Wittenberg
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06917 - Jessen
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06901 - Kemberg
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06922 - Axien
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06926 - Buschkuhnsdorf
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06928 - Dixförda
Klossa, Linda, Lindwerder, Mügeln, Schweinitz, Steinsdorf
06918 - Elster
Gadegast, Gentha, Listerfehrda, Mellnitz, Morxdorf, ...
06886 - Lutherstadt Wittenberg
06791 - Möhlau
Zschornewitz
06896 - Nudersdorf
Reinsdorf, Schmilkendorf, Straach
06909 - Pretzsch
Priesitz, Trebitz

Wussten Sie schon? Tipps und Informationen zum Thema Hausverwaltung...

Allgemeine Pflichten einer Hausverwaltung

Hausverwaltung / Hausverwalter Tipps

 

Im Gesetz über Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht, kurz WEG, sind die Rechte und Pflichten einer Hausverwaltung festgehalten. Rechte und Pflichten eines Hausverwalters sind oft deckungsgleich, bzw. könnte man in diesem Zusammenhang auch von Kompetenzen und Pflichten sprechen. Die Hausverwaltung ist verpflichtet Anordnungen der Hauseigentümer durchzusetzen und auf den korrekten Einhalt der Hausordnung zu achten. Weiterhin ist es ihre Aufgabe  auf  Instandhaltung und Reparatur des Wohneigentums zu achten und gegebenenfalls Sofortmaßnahmen einzuleiten. Einer der wichtigsten Grundaufgaben ist sicherlich die Verwaltung und Koordination aller ein- und ausgehenden Geldflüsse die Mietgemeinschaft und den Eigentümer, selbstverständlich in Bezug auf das Wohneigentum, betreffend. Weitere Pflichten können vertraglich zwischen der Hausverwaltung und den Hauseigentümern abgesprochen werden. 

 

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