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Hausverwaltung in Bad Langensalza, Unstruttal im Kreis Unstrut-Hainich-Kreis

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99947 Bad Langensalza Alterstedt, Aschara, Bad Langensalza, Bothenheilingen, Eckardtsleben, Großwelsbach, Grumbach, Henningsleben, Illeben, Issersheilingen, Kirchheilingen ...
99955 Herbsleben Bad Tennstedt, Ballhausen, Blankenburg, Bruchstedt, Haussömmern, Herbsleben, Hornsömmern, Kleinvargula, Klettstedt, Kutzleben, Lützensömmern ...
99974 Unstruttal Ammern, Dachrieden, Felchta, Görmar, Kaisershagen, Unstruttal, Reiser, Saalfeld, Windeberg
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99986 Oberdorla Flarchheim, Kammerforst, Langula, Niederdorla, Oberdorla, Oppershausen
99988 Diedorf Diedorf, Heyerode, Katharinenberg, Schierschwende, Schönberg, Wendehausen
99991 Großengottern Altengottern, Großengottern, Heroldishausen
99994 Schlotheim Hohenbergen, Marolterode, Mehrstedt, Schlotheim
99996 Menteroda Großmehlra, Menteroda, Obermehler, Schacht Pöthen, Siedlung Pöthen, Urbach, Wohnsiedlung Am Flugplatz
99998 Weinbergen Bollstedt, Grabe, Höngeda, Körner, Seebach, Volkenroda, Österkörner
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Unstrut-Hainich-Kreis - Allgemeine Pflichten einer Hausverwaltung

Hausverwaltung / Hausverwalter

 

Im Gesetz über Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht, kurz WEG, sind die Rechte und Pflichten einer Hausverwaltung festgehalten. Rechte und Pflichten eines Hausverwalters sind oft deckungsgleich, bzw. könnte man in diesem Zusammenhang auch von Kompetenzen und Pflichten sprechen. Die Hausverwaltung ist verpflichtet Anordnungen der Hauseigentümer durchzusetzen und auf den korrekten Einhalt der Hausordnung zu achten. Weiterhin ist es ihre Aufgabe  auf  Instandhaltung und Reparatur des Wohneigentums zu achten und gegebenenfalls Sofortmaßnahmen einzuleiten. Einer der wichtigsten Grundaufgaben ist sicherlich die Verwaltung und Koordination aller ein- und ausgehenden Geldflüsse die Mietgemeinschaft und den Eigentümer, selbstverständlich in Bezug auf das Wohneigentum, betreffend. Weitere Pflichten können vertraglich zwischen der Hausverwaltung und den Hauseigentümern abgesprochen werden.