10.862
eingetragene Partner


Unternehmen eintragen!
Button YouTubeButton Facebook


Hausverwaltung im Kreis Bochum

Infos zu RAUMagent Immobilien

RAUMagent Immobilien

Neulingstr. 18
44795 Bochum


Infos und Angebote



Geld verdienen im Nebenjob
Anzeige


Nordrhein-Westfalen


Jetzt als Hausverwalter auf unserer Plattform eintragen!
Unternehmen eintragen!
44787 Bochum Innenstadt
44789 Bochum Altenbochum, Ehrenfeld, Innenstadt, Weitmar, Wiemelhausen
44791 Bochum Altenbochum, Grumme, Hamme, Harpen, Innenstadt
44793 Bochum Hamme, Hordel, Innenstadt, Weitmar, Wiemelhausen
44795 Bochum Weitmar, Wiemelhausen
44797 Bochum Linden, Stiepel, Weitmar, Wiemelhausen
44799 Bochum Altenbochum, Querenburg, Weitmar, Wiemelhausen
44801 Bochum Querenburg, Stiepel, Wiemelhausen
44803 Bochum Altenbochum, Laer, Wiemelhausen
44805 Bochum Bergen, Gerthe, Grumme, Harpen, Hiltrop
44807 Bochum Bergen, Grumme, Hofstede, Riemke
44809 Bochum Grumme, Hamme, Hofstede, Innenstadt, Riemke
44866 Bochum Günnigfeld, Leithe, Sevinghausen, Wattenscheid, Westenfeld
44867 Bochum Höntrop, Leithe, Sevinghausen, Wattenscheid, Westenfeld
44869 Bochum Dahlhausen, Eppendorf, Höntrop, Sevinghausen, Westenfeld
44879 Bochum Dahlhausen, Linden
44892 Bochum Langendreer
44894 Bochum Langendreer, Werne

Wussten Sie schon?

Bochum - Infos zu Hausverwaltung - Gemeinschaftseigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

 

Von einer Hausverwaltung betreutes Wohneigentum kann generell in zwei Abschnitte unterteilt werden. Hierbei ist es wichtig zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Gemeinschaftseigentum ist als solches, dem Namen nach zu erahnen, der Gemeinschaft insgesamt von Nutzen und deren Verantwortlichkeit unterstellt. Im Zweifel gilt: Jenes Eigentum welches keiner der beiden Kategorien zugewiesen werden kann, ist grundsätzlich als Gemeinschaftseigentum zu deklarieren. Weiterhin gelten Grundstücke und alle Anlagen des Gebäudes die der Wohngemeinschaft als Ganzes dienlich sind, und/oder für den reibungslosen Ablauf des normalen Wohnbetriebes unabdingbar, als Gemeinschaftseigentum. Analog hierzu verhalten sichg Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Eingangstür etc.. Um sicher zu gehen nicht eindeutig definierbare Gebäudeteile gesetzeskonform zu behandeln sollte die Hausverwaltung sich genauestens informieren.