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Hausverwaltung in Daun, Gerolstein im Kreis Vulkaneifel

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53539 Kelberg Bodenbach, Bongard, Borler, Brücktal, Gelenberg, Hünerbach, Kelberg, Kirsbach, Köttelbach, Meisenthal, Reimerath ...
54550 Daun Boverath, Daun, Gemünden, Neunkirchen, Pützborn, Rengen, Steinborn, Waldkönigen, Weiersbach
54552 Üdersdorf Beinhausen, Boxberg, Brockscheid, Brück, Darscheid, Demerath, Dockweiler, Dreis, Ellscheid, Gefell, Hörscheid ...
54558 Gillenfeld Gillenfeld, Mückeln, Saxler, Sprink, Strohn, Winkel
54568 Gerolstein Bewingen, Büscheich, Gees, Gerolstein, Hinterhausen, Lissingen, Michelbach, Müllenborn, Oos, Roth, Stadtmitte
54574 Birresborn Birresborn, Kopp, Rom
54576 Hillesheim Bolsdorf, Dohm, Hillesheim, Lammersdorf, Niederbettingen
54578 Walsdorf Basberg, Berndorf, Kerpen, Loogh, Mirbach, Nohn, Oberbettingen, Oberehe, Stroheich, Walsdorf, Wiesbaum ...
54579 Üxheim Ahütte, Flesten, Heyroth, Leudersdorf, Niederehe, Nollenbach, Üxheim
54584 Jünkerath Feusdorf, Gönnersdorf, Jünkerath
54587 Lissendorf Birgel, Lissendorf
54589 Stadtkyll Kerschenbach, Schönfeld, Stadtkyll
54611 Hallschlag Hallschlag, Scheid
56767 Uersfeld Gunderath, Höchstberg, Kaperich, Kolverath, Kölnische Höfe, Kötterichen, Lirstal, Mosbruch, Oberelz, Sassen, Uersfeld ...
56769 Retterath Arbach, Bereborn, Mannebach, Retterath, Salcherath
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Vulkaneifel - Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind.