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Hausverwaltung im Kreis Euskirchen

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53894 Mechernich Antweiler, Berg, Bergbuir, Bergheim, Bescheid, Bleibuir, Breitenbenden, Denrath, Dreimühlen, Eicks, Eiserfey ...
53902 Bad Münstereifel Arloff, Bad Münstereifel, Bergrath, Berresheim, Effelsberg, Eichen, Eicherscheid, Ellesheim, Esch, Eschweiler, Gilsdorf ...
53909 Zülpich Bessenich, Bürvenich, Dürscheven, Enzen, Eppenich, Floren, Füssenich, Geich, Hoven, Juntersdorf, Langendorf ...
53919 Weilerswist Bodenheim, Derkum, Großvernich, Hausweiler, Horchheim, Kleinvernich, Lommersum, Metternich, Müggenhausen, Neuheim, Neukirchen ...
53925 Kall Anstois, Benenberg, Diefenbach, Dottel, Frohnrath, Gillenberg, Golbach, Kall, Keldenich, Krekel, Rinnen ...
53937 Schleiden Berescheid, Broich, Bronsfeld, Dreiborn, Ettelscheid, Gemünd, Harperscheid, Herhahn, Kerperscheid, Morsbach, Nierfeld ...
53940 Hellenthal Aufbereitung I, Aufbereitung II, Blumenthal, Bruch, Bungenberg, Büschem, Dickerscheid, Dommersbach, Eichen, Felser, Giescheid ...
53945 Blankenheim Ahrdorf, Ahrhütte, Alendorf, Blankenheim, Blankenheimerdorf, Dollendorf, Freilingen, Hüngersdorf, Lindweiler, Lommersdorf, Mülheim ...
53947 Nettersheim Bouderath, Buir, Engelgau, Frohngau, Holzmülheim, Marmagen, Nettersheim, Pesch, Roderath, Tondorf, Zingsheim
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Euskirchen - Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind.