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Hausverwaltung in Varel, Schortens im Kreis Friesland

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26316 Varel Altjührden, Borgstede, Bramloge, Büppel, Dangast, Dangastermoor, Grünenkamp, Hohelucht, Hohenberge, Jeringhave, Jethausen ...
26340 Zetel Astederfeld, Bohlenberge, Bohlenbergerfeld, Collstede, Driefel, Fuhrenkamp, Hoheliet, Idagroden, Neuenburg, Neuenburgerfeld, Ruttel ...
26345 Bockhorn Blauhand, Bockhorn, Bockhornerfeld, Bredehorn, Ellenserdammersiel, Grabstede, Jührdenerfeld, Moorwinkelsdamm, Osterforde, Steinhausen
26409 Wittmund Altfunnixsiel, Ardorf, Asel, Berdum, Blersum, Burhafe, Buttforde, Carolinensiel, Eggelingen, Esens, Friedeburg ...
26419 Schortens Accum, Grafschaft, Heidmühle, Middelsfähr, Ostiem, Roffhausen, Schoost, Schortens, Sillenstede, Upjever, Wilhelmshaven
26434 Wangerland Altgarmssiel, Bassens, Crildumersiel, Friederikensiel, Friedrich Augustengroden, Funnens, Grimmens, Haddien, Hohenkirchen, Hooksiel, Horum ...
26441 Jever Cleverns-Sandel, Groß Hauskreuz, Jever, Moorwarfen, Rahrdum
26452 Sande Altgödens, Cäciliengroden, Dykhausen, Gödens, Mariensiel, Neustadtgödens, Sande
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Friesland - Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind.