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Hausverwaltung im Kreis Gera

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07545 Gera Bieblach, Innenstadt, Ostviertel, Pforten, Untermhaus
07546 Gera Bieblach, Bieblach-Ost, Innenstadt, Leumnitz, Ostviertel, Pforten, Roschütz, Stublach, Südhang/Zschippern, Tinz
07548 Gera Debschwitz, Dürrenebersdorf, Ernsee, Frankenthal, Innenstadt, Langengrobsdorf, Rubitz, Scheubengrobsdorf, Thieschitz, Tinz, Untermhaus ...
07549 Gera Debschwitz, Lusan, Röppisch
07551 Gera Falka, Kaimberg, Liebschwitz, Lusan, Niebra, Otticha, Pforten, Südhang/Zschippern, Taubenpreskeln, Zschippern, Zwötzen
07552 Gera Bieblach-Ost, Langenberg, Roschütz, Stublach
07554 Pölzig Aga, Beiersdorf, Bethenhausen, Brahmenau, Caasen, Cretzschwitz, Culm, Dorna, Groitschen, Hain, Hermsdorf ...
07557 Harth-Pöllnitz Crimla, Hundhaupten, Markersdorf, Seifersdorf, Sirbis, Weißig, Wolfsgefärth, Zedlitz
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Gera - Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind.