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Hausverwaltung in Goslar, Bad Harzburg im Kreis Goslar

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37444 St. Andreasberg St. Andreasberg
38640 Goslar Altstadt, Georgenberg, Kattenberg, Oker, Rammelsberg, Rosenberg, Siemensviertel, Steinberg, Sudmerberg
38642 Goslar Jürgenohl, Kramerswinkel, Ohlhof, Oker
38644 Goslar Altstadt, Bad Harzburg, Baßgeige, Georgenberg, Hahndorf, Hahnenklee, Jerstedt, Jürgenohl, Kattenberg, Kramerswinkel, Ohlhof ...
38667 Bad Harzburg Bad Harzburg, Bettingerode, Bündheim, Göttingerode, Harlingerode, Schlewecke, Torfhaus, Westerode
38678 Clausthal-Zellerfeld Baste, Buntenbock, Clausthal-Zellerfeld, Oberschulenberg
38685 Langelsheim Astfeld, Bredelem, Langelsheim, Lautenthal, Wolfshagen
38690 Vienenburg Immenrode, Lengde, Lochtum, Vienenburg, Weddingen, Wiedelah
38700 Braunlage Braunlage, Hohegeiß
38704 Liebenburg Dörnten, Groß Döhren, Heimerode, Heißum, Klein Döhren, Klein Mahner, Liebenburg, Neuenkirchen, Ostharingen, Othfresen, Upen
38707 Schulenberg im Oberharz Altenau, Gemkenthal, Polstertal, Schulenberg, Torfhaus
38723 Seesen Bilderlahe, Bornhausen, Engelade, Herrhausen, Ildehausen, Kirchberg, Mechtshausen, Münchehof, Rhüden, Seesen
38729 Wallmoden Alt Wallmoden, Bodenstein, Hahausen, Lutter, Nauen, Neuwallmoden, Ostlutter
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Goslar - Infos zu Hausverwaltung - Gemeinschaftseigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

 

Von einer Hausverwaltung betreutes Wohneigentum kann generell in zwei Abschnitte unterteilt werden. Hierbei ist es wichtig zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Gemeinschaftseigentum ist als solches, dem Namen nach zu erahnen, der Gemeinschaft insgesamt von Nutzen und deren Verantwortlichkeit unterstellt. Im Zweifel gilt: Jenes Eigentum welches keiner der beiden Kategorien zugewiesen werden kann, ist grundsätzlich als Gemeinschaftseigentum zu deklarieren. Weiterhin gelten Grundstücke und alle Anlagen des Gebäudes die der Wohngemeinschaft als Ganzes dienlich sind, und/oder für den reibungslosen Ablauf des normalen Wohnbetriebes unabdingbar, als Gemeinschaftseigentum. Analog hierzu verhalten sichg Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Eingangstür etc.. Um sicher zu gehen nicht eindeutig definierbare Gebäudeteile gesetzeskonform zu behandeln sollte die Hausverwaltung sich genauestens informieren.