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Hausverwaltung im Kreis Gotha

Infos zu Vanen Haus- & Grundstücksverwaltung

Vanen Haus- & Grundstücksverwaltung

Stauffenbergallee 15
99086 Erfurt


Infos und Angebote



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Thüringen


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99100 Dachwig Bienstädt, Dachwig, Döllstädt, Gierstädt, Großfahner, Kleinfahner, Zimmernsupra
99192 Nottleben Apfelstädt, Gamstädt, Ingersleben, Kleinrettbach, Kornhochheim, Marienthal, Neudietendorf, Nottleben, Osterberg
99330 Gräfenroda Crawinkel, Frankenhain, Gräfenroda, Liebenstein
99867 Gotha Boilstädt, Gotha, Siebleben, Sundhausen, Uelleben
99869 Goldbach Ballstädt, Brüheim, Bufleben, Cobstädt, Ebenheim, Eberstädt, Emleben, Eschenbergen, Friedrichswerth, Friemar, Goldbach ...
99880 Waltershausen Aspach, Fröttstädt, Hörselgau, Langenhain, Laucha, Mechterstädt, Metebach, Neufrankenroda, Schnepfenthal, Teutleben, Trügleben ...
99885 Ohrdruf Luisenthal, Ohrdruf, Wölfis
99887 Gräfenhain Georgenthal, Gräfenhain, Herrenhof, Hohenkirchen, Nauendorf, Petriroda
99891 Emsetal Fischbach, Schmerbach, Schwarzhausen, Tabarz, Winterstein
99894 Friedrichroda Altenbergen, Catterfeld, Cumbach, Engelsbach, Ernstroda, Finsterbergen, Friedrichroda, Gospiteroda, Leina, Schönau v d Walde, Wipperoda
99897 Tambach-Dietharz Tambach-Dietharz
99958 Tonna Burgtonna, Großvargula, Gräfentonna

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Gotha - Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind.