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Hausverwaltung in Hameln, Bad Pyrmont im Kreis Hameln-Pyrmont

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31020 Salzhemmendorf Ahrenfeld, Benstorf, Hemmendorf, Lauenstein, Levedagsen, Ockensen, Oldendorf, Osterwald, Salzhemmendorf, Thüste, Wallensen
31785 Hameln Am Schöt, Gewerbegebiet Süd, Güterbahnhof, Innenstadt, Klütviertel, Nordstadt, Südstadt
31787 Hameln Aerzen, Am Schöt, Am Wehl, Basberg, Bismarckturm, Finkenborn, Friedrichswald, Halvestorf, Haverbeck, Heisenküche, Helpensen ...
31789 Hameln Afferde, Galgenberg, Gewerbegebiet Süd, Hastenbeck, Hilligsfeld, Innenstadt, Klein Berkel, Klütsüdhang, Klütviertel, Marienthal, Rohrsen ...
31812 Bad Pyrmont Baarsen, Bad Pyrmont, Eichenborn, Großenberg, Hagen, Kleinenberg, Löwensen, Neersen, Thal
31840 Hessisch Oldendorf Barksen, Bensen, Fischbeck, Friedrichsburg, Friedrichshagen, Fuhlen, Großenwieden, Haddessen, Hemeringen, Hessisch Oldendorf, Heßlingen ...
31848 Bad Münder Bad Münder, Bakede, Beber, Brullsen, Böbber, Egestorf, Eimbeckhausen, Flegessen, Hachmühlen, Hamelspringe, Hasperde ...
31855 Aerzen Aerzen, Dehmke, Dehmkerbrock, Egge, Flakenholz, Gellersen, Grießem, Groß Berkel, Grupenhagen, Herkendorf, Königsförde ...
31860 Emmerthal Amelgatzen, Bessinghausen, Brockensen, Börry, Deitlevsen, Emmern, Esperde, Frenke, Grohnde, Hagenohsen, Hajen ...
31863 Coppenbrügge Behrensen, Bessingen, Bisperode, Brünnighausen, Bäntorf, Coppenbrügge, Diedersen, Dörpe, Harderode, Herkensen, Hohnsen ...
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Hameln-Pyrmont - Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind.