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Hausverwaltung im Kreis Helmstedt

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38154 Königslutter am Elm Beienrode, Boimstorf, Bornum, Brunsleberfeld, Glentorf, Groß Rode, Groß Steinum, Klein Steimke, Königslutter, Lauingen, Lelm ...
38165 Lehre Beienrode, Essehof, Essenrode, Flechtorf, Groß Brunsrode, Klein Brunsrode, Lehre, Wendhausen
38350 Helmstedt Barmke, Buschhaus, Emmerstedt, Helmstedt, Wolsdorf
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Helmstedt - Infos zu Hausverwaltung - Gemeinschaftseigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

 

Von einer Hausverwaltung betreutes Wohneigentum kann generell in zwei Abschnitte unterteilt werden. Hierbei ist es wichtig zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Gemeinschaftseigentum ist als solches, dem Namen nach zu erahnen, der Gemeinschaft insgesamt von Nutzen und deren Verantwortlichkeit unterstellt. Im Zweifel gilt: Jenes Eigentum welches keiner der beiden Kategorien zugewiesen werden kann, ist grundsätzlich als Gemeinschaftseigentum zu deklarieren. Weiterhin gelten Grundstücke und alle Anlagen des Gebäudes die der Wohngemeinschaft als Ganzes dienlich sind, und/oder für den reibungslosen Ablauf des normalen Wohnbetriebes unabdingbar, als Gemeinschaftseigentum. Analog hierzu verhalten sichg Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Eingangstür etc.. Um sicher zu gehen nicht eindeutig definierbare Gebäudeteile gesetzeskonform zu behandeln sollte die Hausverwaltung sich genauestens informieren.