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Hausverwaltung im Kreis Kitzingen

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96160 Geiselwind Burggrub, Dürrnbuch, Ebersbrunn, Füttersee, Geiselwind, Gräfenneuses, Haag, Hammermühle, Hohnsberg, Holzberndorf, Hutzelmühle ...
97318 Biebelried Biebelried, Hoheim, Hohenfeld, Kaltensondheim, Kitzingen, Repperndorf, Sickershausen, Westheim
97320 Albertshofen Albertshofen, Buchbrunn, Großlangheim, Mainstockheim, Sulzfeld
97332 Volkach Astheim, Dimbach, Eichfeld, Escherndorf, Fahr, Gaibach, Krautheim, Köhler, Obervolkach, Rimbach, Volkach
97334 Sommerach Nordheim, Sommerach
97337 Dettelbach Bibergau, Brück, Dettelbach, Effeldorf, Euerfeld, Mainsondheim, Neuses am Berg, Neusetz, Schernau, Schnepfenbach
97340 Martinsheim Enheim, Gnodstadt, Gnötzheim, Marktbreit, Martinsheim, Segnitz, Unterickelsheim
97342 Marktsteft Iffigheim, Marktsteft, Michelfeld, Obernbreit, Seinsheim, Tiefenstockheim, Wässerndorf
97346 Iphofen Birklingen, Dornheim, Hellmitzheim, Iphofen, Mönchsondheim, Nenzenheim, Possenheim
97348 Rödelsee Fröhstockheim, Hüttenheim, Markt Einersheim, Markt Herrnsheim, Rödelsee, Willanzheim
97353 Wiesentheid Feuerbach, Geesdorf, Reupelsdorf, Untersambach, Wiesentheid
97355 Wiesenbronn Abtswind, Atzhausen, Castell, Greuth, Haidt, Kleinlangheim, Rüdenhausen, Wiesenbronn, Wüstenfelden
97357 Prichsenstadt Altenschönbach, Bimbach, Brünnau, Järkendorf, Kirchschönbach, Laub, Neudorf, Neuses am Sand, Prichsenstadt, Stadelschwarzach
97359 Schwarzach Düllstadt, Gerlachshausen, Hörblach, Münsterschwarzach, Schwarzenau, Stadtschwarzach
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Kitzingen - Infos zu Hausverwaltung - Gemeinschaftseigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

 

Von einer Hausverwaltung betreutes Wohneigentum kann generell in zwei Abschnitte unterteilt werden. Hierbei ist es wichtig zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Gemeinschaftseigentum ist als solches, dem Namen nach zu erahnen, der Gemeinschaft insgesamt von Nutzen und deren Verantwortlichkeit unterstellt. Im Zweifel gilt: Jenes Eigentum welches keiner der beiden Kategorien zugewiesen werden kann, ist grundsätzlich als Gemeinschaftseigentum zu deklarieren. Weiterhin gelten Grundstücke und alle Anlagen des Gebäudes die der Wohngemeinschaft als Ganzes dienlich sind, und/oder für den reibungslosen Ablauf des normalen Wohnbetriebes unabdingbar, als Gemeinschaftseigentum. Analog hierzu verhalten sichg Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Eingangstür etc.. Um sicher zu gehen nicht eindeutig definierbare Gebäudeteile gesetzeskonform zu behandeln sollte die Hausverwaltung sich genauestens informieren.