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Hausverwaltung im Kreis Krefeld

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Nordrhein-Westfalen


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47798 Krefeld Cracau, Dießem/Lehmheide, Inrath/Kliedbruch, Kempener Feld/Baakeshof, Stadtmitte
47799 Krefeld Bockum, Cracau, Stadtmitte
47800 Krefeld Bockum, Gartenstadt, Oppum, Stadtmitte, Uerdingen, Verberg
47802 Krefeld Gartenstadt, Hülser Berg, Inrath/Kliedbruch, Traar, Uerdingen, Verberg
47803 Krefeld Benrad-Nord, Benrad-Süd, Bockum, Cracau, Hülser Berg, Inrath/Kliedbruch, Kempener Feld/Baakeshof, Stadtmitte
47804 Krefeld Benrad-Nord, Benrad-Süd, Fischeln, Forstwald, Hüls, Kempener Feld/Baakeshof
47805 Krefeld Dießem/Lehmheide, Fischeln
47807 Krefeld Dießem/Lehmheide, Fischeln
47809 Krefeld Bockum, Dießem/Lehmheide, Fischeln, Gellep-Stratum, Linn, Oppum
47829 Krefeld Gartenstadt, Uerdingen
47839 Krefeld Hüls, Hülser Berg, Inrath/Kliedbruch
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Krefeld - Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind.