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Hausverwaltung im Kreis Krefeld

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47798 Krefeld Cracau, Dießem/Lehmheide, Inrath/Kliedbruch, Kempener Feld/Baakeshof, Stadtmitte
47799 Krefeld Bockum, Cracau, Stadtmitte
47800 Krefeld Bockum, Gartenstadt, Oppum, Stadtmitte, Uerdingen, Verberg
47802 Krefeld Gartenstadt, Hülser Berg, Inrath/Kliedbruch, Traar, Uerdingen, Verberg
47803 Krefeld Benrad-Nord, Benrad-Süd, Bockum, Cracau, Hülser Berg, Inrath/Kliedbruch, Kempener Feld/Baakeshof, Stadtmitte
47804 Krefeld Benrad-Nord, Benrad-Süd, Fischeln, Forstwald, Hüls, Kempener Feld/Baakeshof
47805 Krefeld Dießem/Lehmheide, Fischeln
47807 Krefeld Dießem/Lehmheide, Fischeln
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47829 Krefeld Gartenstadt, Uerdingen
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Krefeld - Allgemeine Pflichten einer Hausverwaltung

Hausverwaltung / Hausverwalter

 

Im Gesetz über Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht, kurz WEG, sind die Rechte und Pflichten einer Hausverwaltung festgehalten. Rechte und Pflichten eines Hausverwalters sind oft deckungsgleich, bzw. könnte man in diesem Zusammenhang auch von Kompetenzen und Pflichten sprechen. Die Hausverwaltung ist verpflichtet Anordnungen der Hauseigentümer durchzusetzen und auf den korrekten Einhalt der Hausordnung zu achten. Weiterhin ist es ihre Aufgabe  auf  Instandhaltung und Reparatur des Wohneigentums zu achten und gegebenenfalls Sofortmaßnahmen einzuleiten. Einer der wichtigsten Grundaufgaben ist sicherlich die Verwaltung und Koordination aller ein- und ausgehenden Geldflüsse die Mietgemeinschaft und den Eigentümer, selbstverständlich in Bezug auf das Wohneigentum, betreffend. Weitere Pflichten können vertraglich zwischen der Hausverwaltung und den Hauseigentümern abgesprochen werden.