11.002
eingetragene Partner


Unternehmen eintragen!
Button YouTubeButton Facebook


Hausverwaltung in Hofheim, Hattersheim im Kreis Main-Taunus-Kreis

Infos zu Rhein Main Hausverwaltung GmbH

Rhein Main Hausverwaltung GmbH

Frankfurter Str. 14
65239 Hochheim


Infos und Angebote



Geld verdienen im Nebenjob
Infos zu Hausverwaltung Furrer

Hausverwaltung Furrer

Breslauer Str. 32
65830 Kriftel


Infos und Angebote


Anzeige


Hessen


Jetzt als Hausverwalter auf unserer Plattform eintragen!
Unternehmen eintragen!
65239 Hochheim Hochheim, Massenheim
65439 Flörsheim Flörsheim, Keramag, Weilbach, Wicker
65719 Hofheim Diedenbergen, Hofheim, Hofheim am Taunus, Langenhain, Lorsbach, Wallau, Wildsachsen
65760 Eschborn Eschborn, Niederhöchstadt
65779 Kelkheim Eppenhain, Fischbach, Kelkheim, Ruppertshain
65795 Hattersheim Eddersheim, Hattersheim, Okriftel
65812 Bad Soden Altenhain, Bad Soden, Neuenhain
65817 Eppstein Bremthal, Ehlhalten, Eppstein, Niederjosbach, Vockenhausen
65835 Liederbach Liederbach, Oberliederbach

Wussten Sie schon?

Main-Taunus-Kreis - Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind.