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Hausverwaltung in Schwanewede, Lilienthal im Kreis Osterholz

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27711 Osterholz-Scharmbeck Buschhausen, Freißenbüttel, Garlstedt, Heilshorn, Hülseberg, Innenstadt, Ohlenstedt, Pennigbüttel, Sandhausen, Scharmbeckstotel, Teufelsmoor
27721 Ritterhude Ihlpohl, Lesumstotel, Platjenwerbe, Ritterhude, Stendorf, Werschenrege
27726 Worpswede Breddorfermoor, Hüttenbusch, Mevenstedt, Neu Sankt Jürgen, Ostersode, Schlußdorf, Waakhausen, Worpswede, Überhamm
27729 Hambergen Axstedt, Hambergen, Heilsdorf, Heißenbüttel, Hellingst, Holste, Lübberstedt, Oldenbüttel, Oldendorf, Paddewisch, Spreddig ...
28790 Schwanewede Aschwarden, Beckedorf, Brundorf, Eggestedt, Hinnebeck, Leuchtenburg, Löhnhorst, Meyenburg, Neuenkirchen, Rade, Schwanewede
28865 Lilienthal Butendiek, Falkenberg, Frankenburg, Heidberg, Höftdeich, Kleinmoor, Klostermoor, Lilienthal, Lüninghausen, Moorende, Moorhausen ...
28879 Grasberg Adolphsdorf, Dannenberg, Eickedorf, Grasberg, Grasdorf, Huxfeld, Meinershausen, Mittelsmoor, Otterstein, Rautendorf, Schmalenbeck ...
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Osterholz - Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind.