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Hausverwaltung in Saarbrücken, Völklingen im Kreis Regionalverband Saarbrücken

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66111 Saarbrücken Malstatt, St Johann
66113 Saarbrücken Burbach, Malstatt, St Johann
66115 Saarbrücken Burbach, Malstatt
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66265 Heusweiler Eiweiler, Heusweiler, Holz, Kutzhof, Niedersalbach, Obersalbach, Wahlschied
66271 Kleinblittersdorf Auersmacher, Bliesransbach, Kleinblittersdorf, Rilchingen-Hanweiler, Sitterswald
66280 Sulzbach Altenwald, Brefeld, Hühnerfeld, Neuweiler, Schnappach, Sulzbach
66287 Quierschied Fischbach, Göttelborn, Quierschied
66292 Riegelsberg Riegelsberg, Walpershofen
66299 Friedrichsthal Bildstock, Friedrichsthal, Maybach
66333 Völklingen Fenne, Fürstenhausen, Geislautern, Heidstock, Lauterbach, Ludweiler, Luisenthal, Röchling-Höhe, Stadtmitte, Wehrden
66346 Püttlingen Köllerbach, Püttlingen
66352 Großrosseln Dorf im Warndt, Emmersweiler, Großrosseln, Karlsbrunn, Naßweiler, St Nikolaus

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Regionalverband Saarbrücken - Infos zu Hausverwaltung - Gemeinschaftseigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

 

Von einer Hausverwaltung betreutes Wohneigentum kann generell in zwei Abschnitte unterteilt werden. Hierbei ist es wichtig zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Gemeinschaftseigentum ist als solches, dem Namen nach zu erahnen, der Gemeinschaft insgesamt von Nutzen und deren Verantwortlichkeit unterstellt. Im Zweifel gilt: Jenes Eigentum welches keiner der beiden Kategorien zugewiesen werden kann, ist grundsätzlich als Gemeinschaftseigentum zu deklarieren. Weiterhin gelten Grundstücke und alle Anlagen des Gebäudes die der Wohngemeinschaft als Ganzes dienlich sind, und/oder für den reibungslosen Ablauf des normalen Wohnbetriebes unabdingbar, als Gemeinschaftseigentum. Analog hierzu verhalten sichg Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Eingangstür etc.. Um sicher zu gehen nicht eindeutig definierbare Gebäudeteile gesetzeskonform zu behandeln sollte die Hausverwaltung sich genauestens informieren.