11.002
eingetragene Partner


Unternehmen eintragen!
Button YouTubeButton Facebook


Hausverwaltung in Saarbrücken, Völklingen im Kreis Regionalverband Saarbrücken

Infos zu Hausverwaltung Ludt

Hausverwaltung Ludt

Neunkircher Str. 8
66287 Quierschied


Infos und Angebote



Geld verdienen im Nebenjob
Infos zu Immobilien  Hausverwaltung Dietmar & Marion Bach

Immobilien Hausverwaltung Dietmar & Marion Bach

Kaiserstraße 41
66121 Saarbrücken


Infos und Angebote


Infos zu TSA Immobilien GmbH

TSA Immobilien GmbH

Lauterbacher Str. 77
66333 Völklingen


Infos und Angebote


Anzeige


Saarland


Jetzt als Hausverwalter auf unserer Plattform eintragen!
Unternehmen eintragen!
66111 Saarbrücken Malstatt, St Johann
66113 Saarbrücken Burbach, Malstatt, St Johann
66115 Saarbrücken Burbach, Malstatt
66117 Saarbrücken Alt-Saarbrücken
66119 Saarbrücken Alt-Saarbrücken, Güdingen, St Arnual
66121 Saarbrücken Eschberg, Schafbrücke, St Johann
66123 Saarbrücken Jägersfreude, St Johann
66125 Saarbrücken Dudweiler, Herrensohr
66130 Saarbrücken Brebach-Fechingen, Ensheim, Eschringen, Güdingen
66265 Heusweiler Eiweiler, Heusweiler, Holz, Kutzhof, Niedersalbach, Obersalbach, Wahlschied
66271 Kleinblittersdorf Auersmacher, Bliesransbach, Kleinblittersdorf, Rilchingen-Hanweiler, Sitterswald
66280 Sulzbach Altenwald, Brefeld, Hühnerfeld, Neuweiler, Schnappach, Sulzbach
66287 Quierschied Fischbach, Göttelborn, Quierschied
66292 Riegelsberg Riegelsberg, Walpershofen
66299 Friedrichsthal Bildstock, Friedrichsthal, Maybach
66333 Völklingen Fenne, Fürstenhausen, Geislautern, Heidstock, Lauterbach, Ludweiler, Luisenthal, Röchling-Höhe, Stadtmitte, Wehrden
66346 Püttlingen Köllerbach, Püttlingen
66352 Großrosseln Dorf im Warndt, Emmersweiler, Großrosseln, Karlsbrunn, Naßweiler, St Nikolaus

Wussten Sie schon?

Regionalverband Saarbrücken - Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind.