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Hausverwaltung im Kreis Sankt Wendel

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66606 St. Wendel Bliesen, Bubach, Dörrenbach, Hoof, Leitersweiler, Marth, Niederkirchen, Niederlinxweiler, Oberlinxweiler, Osterbrücken, Remmesweiler ...
66620 Nonnweiler Bierfeld, Braunshausen, Kastel, Nonnweiler, Otzenhausen, Primstal, Schwarzenbach, Sitzerath
66625 Nohfelden Bosen, Eckelhausen, Eisen, Eiweiler, Gonnesweiler, Mosberg-Richweiler, Neunkirchen, Nohfelden, Selbach, Sötern, Türkismühle ...
66629 Freisen Asweiler, Eitzweiler, Freisen, Grügelborn, Haupersweiler, Oberkirchen, Reitscheid, Schwarzerden
66636 Tholey Bergweiler, Hasborn-Dautweiler, Lindscheid, Neipel, Scheuern, Sotzweiler, Theley, Tholey, Überroth-Niederhofen
66640 Namborn Baltersweiler, Eisweiler, Furschweiler, Gehweiler, Heisterberg, Hirstein, Hofeld-Mauschbach, Namborn, Pinsweiler, Roschberg
66646 Marpingen Alsweiler, Berschweiler, Marpingen, Urexweiler
66649 Oberthal Gronig, Güdesweiler, Oberthal, Steinberg
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Sankt Wendel - Pflichten einer Hausverwaltung gegenüber den Wohnungseigentümern

Hausverwaltung / Hausverwalter

Es ergeben sich viele Pflichten und Aufgaben im Zuge des Vertragsschlusses zwischen Hausverwaltung und Wohnungseigentümern. Verwaltungstechnische Aufgaben wie Lasten- und Kostenbeiträge, Hypothekenzinsen und Tilgungen verwalten und einzunehmen. Generell gesagt, ist die Abwicklung aller finanzieller Angelegenheiten in Bezug auf das gemeinsame Wohneigentum Aufgabe der Hausverwalter, sollte dies nicht anderweitig vereinbart sein. Hierbei ist es äußerst wichtig die zu betreuenden finanziellen Mittel der Eigentümergemeinschaft von den Vermögen der Hausverwaltung getrennt zu halten. Weiterhin ist die Hausverwaltung verpflichtet eventuell neu einziehenden Mietern die Möglichkeit zu geben Telefonanschlüsse, Strom- etc. legen zu lassen um dem Mieter alles essentielle zur Verfügung zu stellen.