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Hausverwaltung in Schwanewede, Lilienthal im Kreis Osterholz

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27711 Osterholz-Scharmbeck Buschhausen, Freißenbüttel, Garlstedt, Heilshorn, Hülseberg, Innenstadt, Ohlenstedt, Pennigbüttel, Sandhausen, Scharmbeckstotel, Teufelsmoor
27721 Ritterhude Ihlpohl, Lesumstotel, Platjenwerbe, Ritterhude, Stendorf, Werschenrege
27726 Worpswede Breddorfermoor, Hüttenbusch, Mevenstedt, Neu Sankt Jürgen, Ostersode, Schlußdorf, Waakhausen, Worpswede, Überhamm
27729 Hambergen Axstedt, Hambergen, Heilsdorf, Heißenbüttel, Hellingst, Holste, Lübberstedt, Oldenbüttel, Oldendorf, Paddewisch, Spreddig ...
28790 Schwanewede Aschwarden, Beckedorf, Brundorf, Eggestedt, Hinnebeck, Leuchtenburg, Löhnhorst, Meyenburg, Neuenkirchen, Rade, Schwanewede
28865 Lilienthal Butendiek, Falkenberg, Frankenburg, Heidberg, Höftdeich, Kleinmoor, Klostermoor, Lilienthal, Lüninghausen, Moorende, Moorhausen ...
28879 Grasberg Adolphsdorf, Dannenberg, Eickedorf, Grasberg, Grasdorf, Huxfeld, Meinershausen, Mittelsmoor, Otterstein, Rautendorf, Schmalenbeck ...
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Osterholz - Allgemeine Pflichten einer Hausverwaltung

Hausverwaltung / Hausverwalter

 

Im Gesetz über Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht, kurz WEG, sind die Rechte und Pflichten einer Hausverwaltung festgehalten. Rechte und Pflichten eines Hausverwalters sind oft deckungsgleich, bzw. könnte man in diesem Zusammenhang auch von Kompetenzen und Pflichten sprechen. Die Hausverwaltung ist verpflichtet Anordnungen der Hauseigentümer durchzusetzen und auf den korrekten Einhalt der Hausordnung zu achten. Weiterhin ist es ihre Aufgabe  auf  Instandhaltung und Reparatur des Wohneigentums zu achten und gegebenenfalls Sofortmaßnahmen einzuleiten. Einer der wichtigsten Grundaufgaben ist sicherlich die Verwaltung und Koordination aller ein- und ausgehenden Geldflüsse die Mietgemeinschaft und den Eigentümer, selbstverständlich in Bezug auf das Wohneigentum, betreffend. Weitere Pflichten können vertraglich zwischen der Hausverwaltung und den Hauseigentümern abgesprochen werden.