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Hausverwaltung im Kreis Starnberg

Infos zu HELGA FUNER IMMOBILIEN UND HAUSVERWALTUNG

HELGA FUNER IMMOBILIEN UND HAUSVERWALTUNG

Schloßbergstr. 2 a
82319 Starnberg


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Bayern


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82205 Gilching Argelsried, Geisenbrunn, Gilching, Hüll, Neugilching, Rottenried, St. Gilgen, Steinlach, Talhof, Waldhof, Wildmoos
82211 Herrsching Breitbrunn, Herrsching, Wartaweil, Widdersberg
82229 Seefeld Drößling, Hechendorf, Meiling, Oberalting, Seefeld, Unering
82234 Weßling Hochstadt, Mischenried, Neuhochstadt, Oberpfaffenhofen, Weichselbaum, Weßling
82237 Wörthsee Auing, Etterschlag, Gut Schluifeld, Steinebach, Walchstadt, Waldbrunn
82266 Inning Bachern, Buch, Gut Arzla, Inning, Martinsberg, Schlagenhofen
82319 Seewiesen Hadorf, Hanfeld, Jägersbrunn, Landstetten, Leutstetten, Mamhofen, Obermühlthal, Percha, Perchting, Seewiesen, Starnberg ...
82327 Tutzing Deixlfurt, Diemendorf, Kampberg, Monatshausen, Neuseeheim, Obertraubing, Oberzeismering, Rößlberg, Traubing, Tutzing, Unterzeismering
82335 Berg Allmannshausen, Assenhausen, Aufhausen, Aufkirchen, Aussiedlerhof, Bachhausen, Bachhauserwies, Berg, Biberkor, Farchach, Gut Aussiedler Hof ...
82340 Feldafing Feldafing, Garatshausen, Wieling
82343 Pöcking Aschering, Birkensiedlung, Maising, Maxhof, Niederpöcking, Possenhofen, Pöcking
82346 Andechs Erling, Frieding, Machtlfing, Rothenfeld
82349 Frohnloh Frohnloh, Pentenried

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Starnberg - Infos zu Hausverwaltung - Sondereigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

Bezüglich der Einteilung des Wohneigentums als Grundlage für Berechnungen der Hausverwaltung, kann die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum festgehalten werden. Sondereigentum beschreibt jenen Teil der Wohnung, bzw. des Gebäudes welcher nur einem einzelnen Eigentümer zuzurechnen ist. Dementsprechend verteilen sich Pflichten und Rechte ebenfalls.Im Gegensatz zu Gemeinschaftseigentum muss Sondereigentum jedoch vor der Mitgliederversammlung der Eigentümer zu eben solchem erklärt werden und gleichzeitig hierfür geeignet sein. Beispielsweise sind klar abgetrennte und definierte Parkplätze einer dem Haus angeschlossenen Tiefgarage geeignet als Sondereigentum gekennzeichnet zu werden. Selbiges gilt für nur über die Wohnung des Eigentümers zu erreichende Räume, Balkone oder Terrassen, sowie für Wasserversorgungsleitungen die explizit den geschilderten Wohnungsbereich versorgen und nicht für die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage unabdingbar sind.