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Hausverwaltung in Bad Langensalza, Unstruttal im Kreis Unstrut-Hainich-Kreis

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99947 Bad Langensalza Alterstedt, Aschara, Bad Langensalza, Bothenheilingen, Eckardtsleben, Großwelsbach, Grumbach, Henningsleben, Illeben, Issersheilingen, Kirchheilingen ...
99955 Herbsleben Bad Tennstedt, Ballhausen, Blankenburg, Bruchstedt, Haussömmern, Herbsleben, Hornsömmern, Kleinvargula, Klettstedt, Kutzleben, Lützensömmern ...
99974 Unstruttal Ammern, Dachrieden, Felchta, Görmar, Kaisershagen, Unstruttal, Reiser, Saalfeld, Windeberg
99976 Anrode Annaberg, Beberstedt, Beyrode, Bickenriede, Breitenbich, Dörna, Eigenrieden, Eigenrode, Faulungen, Hildebrandshausen, Hollenbach ...
99986 Oberdorla Flarchheim, Kammerforst, Langula, Niederdorla, Oberdorla, Oppershausen
99988 Diedorf Diedorf, Heyerode, Katharinenberg, Schierschwende, Schönberg, Wendehausen
99991 Großengottern Altengottern, Großengottern, Heroldishausen
99994 Schlotheim Hohenbergen, Marolterode, Mehrstedt, Schlotheim
99996 Menteroda Großmehlra, Menteroda, Obermehler, Schacht Pöthen, Siedlung Pöthen, Urbach, Wohnsiedlung Am Flugplatz
99998 Weinbergen Bollstedt, Grabe, Höngeda, Körner, Seebach, Volkenroda, Österkörner
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Unstrut-Hainich-Kreis - Infos zu Hausverwaltung - Gemeinschaftseigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

 

Von einer Hausverwaltung betreutes Wohneigentum kann generell in zwei Abschnitte unterteilt werden. Hierbei ist es wichtig zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Gemeinschaftseigentum ist als solches, dem Namen nach zu erahnen, der Gemeinschaft insgesamt von Nutzen und deren Verantwortlichkeit unterstellt. Im Zweifel gilt: Jenes Eigentum welches keiner der beiden Kategorien zugewiesen werden kann, ist grundsätzlich als Gemeinschaftseigentum zu deklarieren. Weiterhin gelten Grundstücke und alle Anlagen des Gebäudes die der Wohngemeinschaft als Ganzes dienlich sind, und/oder für den reibungslosen Ablauf des normalen Wohnbetriebes unabdingbar, als Gemeinschaftseigentum. Analog hierzu verhalten sichg Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Eingangstür etc.. Um sicher zu gehen nicht eindeutig definierbare Gebäudeteile gesetzeskonform zu behandeln sollte die Hausverwaltung sich genauestens informieren.