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Hausverwaltung in Nettetal, Willich im Kreis Viersen

Infos zu Vootz Immobilien & Grundbesitzverwaltung GmbH

Vootz Immobilien & Grundbesitzverwaltung GmbH

Boisheimer Strasse 73 a
41751 Viersen - Dülken


Infos und Angebote



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Nordrhein-Westfalen


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41334 Nettetal Breyell, Hinsbeck, Kaldenkirchen, Leuth, Lobberich, Schaag
41366 Schwalmtal Amern, Berg, Birgen, Dilkrath, Eicken, End, Hagen, Hehler, Leloh, Linde, Lüttelforst ...
41372 Niederkrüchten Birth, Blonderath, Boscherhausen, Brempt, Dam, Elmpt, Gützenrath, Heyen, Laar, Niederkrüchten, Oberkrüchten ...
41379 Brüggen Bracht, Brüggen
41747 Viersen Beberich, Bockert, Hamm, Hoser, Rahser, Stadtmitte
41748 Viersen Beberich, Bockert, Hamm, Helenabrunn, Rahser, Stadtmitte, Ummer
41749 Viersen Clörath, Dahlhöfe, Dornbusch, Hagen, Hagenbroich, Johannistal, Sittard, Süchteln, Vorst
41751 Viersen Bistard, Boisheim, Busch, Dülken, Hausen, Heyerhöfe, Lind, Mackenstein, Nette, Pütterhöfe, Ransberg ...
47877 Willich Anrath, Neersen, Schiefbahn, Willich
47906 Kempen Kempen, Niederfeld, St. Hubert, Tönisberg
47918 Tönisvorst St. Tönis, Vorst
47929 Grefrath Grefrath, Mülhausen, Oedt, Vinkrath

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Viersen - Infos zu Hausverwaltung - Gemeinschaftseigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

 

Von einer Hausverwaltung betreutes Wohneigentum kann generell in zwei Abschnitte unterteilt werden. Hierbei ist es wichtig zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Gemeinschaftseigentum ist als solches, dem Namen nach zu erahnen, der Gemeinschaft insgesamt von Nutzen und deren Verantwortlichkeit unterstellt. Im Zweifel gilt: Jenes Eigentum welches keiner der beiden Kategorien zugewiesen werden kann, ist grundsätzlich als Gemeinschaftseigentum zu deklarieren. Weiterhin gelten Grundstücke und alle Anlagen des Gebäudes die der Wohngemeinschaft als Ganzes dienlich sind, und/oder für den reibungslosen Ablauf des normalen Wohnbetriebes unabdingbar, als Gemeinschaftseigentum. Analog hierzu verhalten sichg Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Eingangstür etc.. Um sicher zu gehen nicht eindeutig definierbare Gebäudeteile gesetzeskonform zu behandeln sollte die Hausverwaltung sich genauestens informieren.