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Hausverwaltung in Daun, Gerolstein im Kreis Vulkaneifel

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53539 Kelberg Bodenbach, Bongard, Borler, Brücktal, Gelenberg, Hünerbach, Kelberg, Kirsbach, Köttelbach, Meisenthal, Reimerath ...
54550 Daun Boverath, Daun, Gemünden, Neunkirchen, Pützborn, Rengen, Steinborn, Waldkönigen, Weiersbach
54552 Üdersdorf Beinhausen, Boxberg, Brockscheid, Brück, Darscheid, Demerath, Dockweiler, Dreis, Ellscheid, Gefell, Hörscheid ...
54558 Gillenfeld Gillenfeld, Mückeln, Saxler, Sprink, Strohn, Winkel
54568 Gerolstein Bewingen, Büscheich, Gees, Gerolstein, Hinterhausen, Lissingen, Michelbach, Müllenborn, Oos, Roth, Stadtmitte
54574 Birresborn Birresborn, Kopp, Rom
54576 Hillesheim Bolsdorf, Dohm, Hillesheim, Lammersdorf, Niederbettingen
54578 Walsdorf Basberg, Berndorf, Kerpen, Loogh, Mirbach, Nohn, Oberbettingen, Oberehe, Stroheich, Walsdorf, Wiesbaum ...
54579 Üxheim Ahütte, Flesten, Heyroth, Leudersdorf, Niederehe, Nollenbach, Üxheim
54584 Jünkerath Feusdorf, Gönnersdorf, Jünkerath
54587 Lissendorf Birgel, Lissendorf
54589 Stadtkyll Kerschenbach, Schönfeld, Stadtkyll
54611 Hallschlag Hallschlag, Scheid
56767 Uersfeld Gunderath, Höchstberg, Kaperich, Kolverath, Kölnische Höfe, Kötterichen, Lirstal, Mosbruch, Oberelz, Sassen, Uersfeld ...
56769 Retterath Arbach, Bereborn, Mannebach, Retterath, Salcherath
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Vulkaneifel - Infos zu Hausverwaltung - Gemeinschaftseigentum

Hausverwaltung / Hausverwalter

 

Von einer Hausverwaltung betreutes Wohneigentum kann generell in zwei Abschnitte unterteilt werden. Hierbei ist es wichtig zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum zu unterscheiden. Gemeinschaftseigentum ist als solches, dem Namen nach zu erahnen, der Gemeinschaft insgesamt von Nutzen und deren Verantwortlichkeit unterstellt. Im Zweifel gilt: Jenes Eigentum welches keiner der beiden Kategorien zugewiesen werden kann, ist grundsätzlich als Gemeinschaftseigentum zu deklarieren. Weiterhin gelten Grundstücke und alle Anlagen des Gebäudes die der Wohngemeinschaft als Ganzes dienlich sind, und/oder für den reibungslosen Ablauf des normalen Wohnbetriebes unabdingbar, als Gemeinschaftseigentum. Analog hierzu verhalten sichg Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Eingangstür etc.. Um sicher zu gehen nicht eindeutig definierbare Gebäudeteile gesetzeskonform zu behandeln sollte die Hausverwaltung sich genauestens informieren.